Kündigungsfrist

Unter der Kündigungsfrist wird die Zeitspanne zwischen der Kündigungserklärung und der sich daraus ergebenden Beendigung eines Arbeitsvertrages verstanden.
Kündigungsfrist

Kündigungsfrist Definition

Unter der Kündigungsfrist wird die Zeitspanne zwischen der Kündigungserklärung und der sich daraus ergebenden Beendigung eines Arbeitsvertrages verstanden. Sinn der Kündigungsfrist ist es, sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sich auf die Vertragsbeendigung einzustellen und sich einen neuen Mitarbeiter bzw. eine neue Anstellung zu suchen.

Kündigungsfrist in der Praxis

Die Kündigungsfrist kann sich in der Praxis aus einem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine besondere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag und ist auch kein Tarifvertrag anwendbar, so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (Paragraph 622 BGB).

Kündigungsfrist Arbeitnehmer bei ordentlicher Kündigung

Sofern ein Arbeitsvertrag keine spezielle Regelung zur Kündigungsfrist enthält oder auf das Gesetz verweist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Gemäß Paragraph 622 BGB beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Arbeitnehmer sollten bei der Kündigung übrigens darauf achten, dass vier Wochen 28 Tagen und nicht einem Monat entsprechen.

Von den gesetzlichen Regelungen kann jedoch durch einzelvertragliche Abmachungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgewichen werden. In Kleinunternehmen, in denen in der Regel weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, kann ein Kündigungstermin zu einem anderen Tag im Monat vereinbart werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von vier Wochen darf jedoch nicht unterschritten werden. Außerdem gilt generell, dass bei einer individuellen Vereinbarung die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers niemals länger sein darf als die Frist für den Arbeitgeber.

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Kündigungsfrist Probezeit

Eine Ausnahme besteht bezüglich der Kündigung während der Probezeit. Innerhalb dieser Zeit kann der Arbeitnehmer (wie auch der Arbeitgeber) das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag beenden. Eine weitere Ausnahme in Bezug auf die Kündigungsfrist besteht bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung, bei der keine Kündigungsfrist besteht.

Kündigungsfrist Arbeitgeber bei ordentlicher Kündigung

Im Gegensatz zur Kündigungsfrist des Arbeitnehmers richtet sich die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Je länger ein Anstellungsverhältnis bestand, desto länger sind die Kündigungsfristen.

  • Bei einem Beschäftigungsverhältnis zwischen 7 Monaten und 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen
  • Bei einem Beschäftigungsverhältnis zwischen 2 und 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
  • Bei einem Beschäftigungsverhältnis zwischen 5 und 8 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate.
  • Bei einem Beschäftigungsverhältnis zwischen 8 und 10 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

Ab einem Beschäftigungsverhältnis von über 10, 12, 15 und 20 Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist um je 1 Monat auf je 4, 5, 6 oder 7 Monate zum Ende des Kalendermonats.

Die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit führt zwar zu einer Besserstellung älterer Arbeitnehmer gegenüber ihren jüngeren Kolleginnen und Kollegen. Das Bundesarbeitsgericht befand jedoch im Jahr 2014 in einem Urteil dazu, dass es sich hierbei nicht um eine Altersdiskriminierung handle.

Kündigungsfrist Arbeitsvertrag bei außerordentlicher Kündigung

Neben der ordentlichen Kündigung besteht sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn aus einem besonders gravierenden Grund einer der beteiligten Parteien die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann oder wenn ein gravierender Verdacht besteht, durch den eine Verdachtskündigung eingeleitet wird.

Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen die ordentlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Zu beachten gilt es jedoch, dass die Kündigung im Falle eines wichtigen Grundes, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss.