Krankmeldung

Mitarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen ihrer Arbeit nicht nachkommen, müssen sich krankmelden. Diese Krankmeldung ist Teil der Betriebsvereinbarung und damit Bestandteil des Arbeitsvertrags.
Krankmeldung

Krankmeldung Definition

Mitarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen ihrer Arbeit nicht nachkommen können, müssen sich bei ihrem Arbeitgeber krankmelden. Der Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung über den Krankenstand in Form der Krankmeldung erfolgt, ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Sie ist Teil der Betriebsvereinbarung und damit Bestandteil des Arbeitsvertrags. Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, sich über die Fälligkeit zu informieren. Wird der Dienstherr nicht zeitnah über das Fernbleiben aus Krankheitsgründen unterrichtet, ist er berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen.

Unterschied Krankmeldung Arbeitgeber und Krankschreibung Arzt

Die Benachrichtigung des Arbeitgebers über den Krankenstand ist lediglich eine Information, die der Mitarbeiter an die Arbeitsstelle übermittelt. Je nach Vereinbarung, kann dies beim Vorgesetzten oder im Personalbüro erfolgen. Krankmeldungen haben zunächst ausschließlich informellen Charakter, sie sagen noch nichts darüber aus, ob der Mitarbeiter auch krankgeschrieben wird. Erst die durch einen Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt die eigentliche Krankschreibung dar.

Krankschreibung und Lohnfortzahlung

Sofern ein ordnungsgemäßer ärztlich ausgestellter Krankenschein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorliegt, hat der Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die reguläre Entgeltfortzahlung erfolgt für einen Zeitraum von sechs Wochen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung. Sie beträgt dann in der Regel 70 Prozent des bisherigen Gehaltes.

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Krankmeldung in der Praxis

Wie müssen Krankmeldungen erfolgen?

Über die genaue Art der Krankmeldung bestehen keine einheitlichen Regelungen. Entscheidend ist, dass der erkrankte Mitarbeiter die Weitergabe seiner Erkrankungsmitteilung sicherstellen kann. Ein Anrufbeantworter im Betrieb ist nicht ausreichend, um darüber zu informieren, es sei denn, dies ist in der Firma so vereinbart. Gleiches gilt für eine Mitteilung per E-Mail oder Messenger. Beides stellt nicht sicher, dass die Information auch wirklich gelesen wird. Im Normalfall erfolgt die erste Information über den Krankenstand persönlich am Telefon. Anderslautende firmeninterne Vereinbarungen sind zulässig, sofern sie für den Angestellten transparent sind.

Welche Informationen muss der Arbeitgeber erhalten?

Entgegen häufiger Annahmen ist der Vorgesetzte nicht berechtigt, die Gründe einer Erkrankung zu erfragen. Mitarbeiter sind lediglich verpflichtet, über den Krankenstand an sich zu informieren. Eine Diagnose muss nicht genannt werden und ist auch nicht Teil der AU Bescheinigung.

Folgende Punkte sind für den Arbeitgeber bei einer Krankmeldung entscheidend:

  • Beginn der Erkrankung,
  • voraussichtliche Dauer der Ausfallzeit.

Wie lange ist eine Krankheitsmeldung ohne Krankenschein möglich?

Sofern das Unternehmen keine anderslautende Vorgabe macht, sind drei Tage ohne den Schein zulässig. Dauert die Krankheit länger, muss spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Die rechtliche Regelung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt. Jeder Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, eigene Zeiten für den Nachweis des Krankheitsfalls einzufordern. Dies ist bereits am ersten Tag der Erkrankung möglich. Die jeweiligen Übereinkünfte sind in der Betriebsvereinbarung eines jeden Unternehmens formuliert.

Wie sind Krankmeldungen während des Urlaubs geregelt?

Wird ein Mitarbeiter während des Urlaubs krank, hat er dennoch weiterhin seinen Urlaubsanspruch. Die Grundlagen hierzu sind im Bundesurlaubsgesetz § 9 enthalten. Prinzipiell ist darauf zu achten, dass der Arzt am Urlaubsort die Arbeitsunfähigkeit und nicht nur den Krankenstand bescheinigt. Die Grundlagen hierzu sind im Bundesurlaubsgesetz § 9 enthalten.

Diese Aspekte sind zu beachten:

  • umgehende Information des Arbeitgebers,
  • Aufsuchen eines Arztes am Urlaubsort,
  • ärztliches Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag,
  • Information an die Krankenkasse.