Wiedereingliederung

Unter der Wiedereingliederung werden Maßnahmen verstanden, die Arbeitnehmern nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit den Einstieg zurück ins Arbeitsleben erleichtern.
Wiedereingliederung

Definition: Was bedeutet Wiedereingliederung?

Unter Wiedereingliederung versteht man Maßnahmen, die Arbeitnehmern den Einstieg zurück ins Arbeitsleben nach längerer Arbeitsunfähigkeit erleichtern. Dabei werden zwei Arten unterschieden:

  1. Stufenweise Wiedereingliederung, auch bekannt als „Hamburger Modell“
    Der Arbeitnehmer kehrt zurück auf seinen alten Arbeitsplatz. Dabei wird die Zahl der Arbeitsstunden langsam wieder angehoben. Diese Art der beruflichen Eingliederung gilt als medizinische Maßnahme zur Rehabilitation. Ihre Gesetzgrundlage ist § 74 des Fünften Sozialgesetzbuches. Für behinderte Arbeitnehmer ist außerdem § 28 des Neunten Sozialgesetzbuchs wichtig.
  2. Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM
    Im Rahmen des BEM analysieren Arbeitgeber und -nehmer, wie die Gesundheit des Beschäftigten am Arbeitsplatz bestmöglich gewährleistet werden kann. Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements können dabei Hilfsmaßnahmen, gesundheitsfördernde Angebote und Qualifizierungsmöglichkeiten angeboten werden. Voraussetzung für ein BEM ist, dass der Mitarbeit mehr als sechs Wochen in einem Jahr wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig war.

Was sind die Voraussetzungen für eine stufenweise Wiedereingliederung?

Damit eine stufenweise Eingliederung nach Hamburger Modell möglich ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert
  • Arbeitnehmer hat Krankengeldanspruch
  • der Arbeitnehmer stimmt zu
  • Arbeitnehmer kehrt auf seinen alten Arbeitsplatz zurück
  • Der behandelnde Arzt stellt einen Wiedereingliederungsplan auf

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, eine Eingliederung nach Hamburger Modell anzubieten. Arbeitnehmer haben lediglich Anspruch auf Eingliederung nach Krankheit mit Hilfe eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zählt eine vom Arzt empfohlene stufenweise Eingliederung aber zu den Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements und kann daher vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden.

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Wiedereingliederung in der Praxis

Auch wenn Sinn und Zweck der stufenweisen Eingliederung oft unstrittig sind, kommt es in der Praxis immer wieder zu Fragen und Unsicherheiten. Oft können passende Lösungen nur dann erarbeitet werden, wenn alle Parteien eng zusammenarbeiten und ein guter Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht.

Wie funktioniert eine Wiedereingliederung?

Stimmt der arbeitsunfähige Arbeitnehmer einer stufenweisen Eingliederung zu, erarbeitet er dann zusammen mit dem behandelnden Arzt einen Wiedereingliederungsplan. Dieser enthält folgende Angaben:

  • Anfängliche Anzahl der Arbeitsstunden und deren Steigerung
  • Reihenfolge und Dauer der einzelnen Stufen der Eingliederung
  • Bestehende Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit
  • Hinweise zu benötigten Hilfsmitteln am Arbeitsplatz

Nachdem alle Beteiligten dem Wiedereingliederungsplan schriftlich zugestimmt haben, wird dieser von der Krankenkasse genehmigt. Die im Plan festgehaltenen Maßnahmen sind bindend. Nach Absprache mit dem Arzt kann die Maßnahme aber auch abgebrochen oder verkürzt werden.

Wer entscheidet über die Wiedereingliederung?

Die Initiative für eine stufenweise Eingliederung geht in der Regel vom kranken Arbeitnehmer aus. Dieser wird von behandelnden Ärzten oder der Krankenkasse auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht. Liegt der von Arzt und Patient ausgearbeitete Wiedereingliederungsplan vor, müssen sowohl die Krankenkasse als auch der Arbeitgeber diesem daraufhin zustimmen, bevor die Maßnahme beginnen kann.

Wer bestimmt in der Wiedereingliederung die Arbeitszeiten?

Der behandelnde Arzt legt im Stufenplan zur Wiedereingliederung lediglich die Zahl der Arbeitsstunden fest. Die Arbeitszeiten können außerdem nach wie vor vom Arbeitgeber bestimmt werden. Da der Arbeitnehmer während der stufenweisen Wiedereingliederung aber offiziell arbeitsunfähig ist, dürfen Arbeitszeiten nicht elektronisch erfasst werden.

Wie lange dauert eine Wiedereingliederung?

Je nach Genesungsfortschritt des Arbeitnehmers kann die Wiedereingliederung  einige Wochen bis zu sechs Monate andauern. In den meisten Fällen geht ein Wiedereingliederungsplan über vier bis acht Wochen, in denen die Arbeitszeit dann langsam gesteigert wird.

Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



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