Arbeitnehmervertretung

Arbeitnehmervertretung ist ein Oberbegriff für verschiedene Organe, die über das Recht der betrieblichen Mitbestimmung verfügen und dementsprechend die Arbeitnehmer vertreten.
Arbeitnehmervertretung im DACH-Raum

Arbeitnehmer üben eine abhängige Beschäftigung im Betrieb des Arbeitgebers aus und sind damit weisungsgebunden. Das bedeutet aber nicht, dass sie der Willkür ihrer Vorgesetzten vollkommen ausgeliefert sind. Arbeitnehmervertretungen vertreten die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und bescheren ihnen ein gewisses Mitbestimmungsrecht. Erfahren Sie in unserem Artikel was eine Arbeitnehmervertretung ist und was genau die Rechte und Pflichten dieser sind.

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Definition: Was ist eine Arbeitnehmervertretung?

Es ist ein Oberbegriff für verschiedene Organe, die über das Recht der betrieblichen Mitbestimmung verfügen. Die Definition umfasst sowohl Gewerkschaften als auch politische und gesellschaftliche Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern.

Vorsicht: Arbeitnehmervertretung ist nicht immer gleich Arbeitnehmervertretung. Wir werfen einen genauen Blick auf Unterschiede und Besonderheiten der einzelnen Länder im DACH-Raum.

Unterscheidung: Deutschland, Österreich und Schweiz

In Deutschland und Österreich vertritt der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer. In der Schweiz übernimmt diese Aufgabe die Arbeitnehmervertretung – ein Organ, das denselben Namen wie der Oberbegriff trägt.

Wer vertritt die Interessen der Arbeitnehmer?

Die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Betrieb obliegt den Arbeitnehmervertretungen. Dabei handelt es sich um den Zusammenschluss von Arbeitnehmern, der gesellschaftlich und politisch in Erscheinung tritt.

Welche Formen der Arbeitnehmervertretung gibt es konkret?

Im Bereich der Arbeitnehmervertretungen sind in Deutschland (neben den Gewerkschaften) die folgenden Organe zu unterscheiden:

  1. Betriebsrat (privatrechtliche Unternehmen)
  2. Personalrat (öffentlicher Dienst)
  3. Mitarbeitervertretung (karitative, erzieherische oder religiöse Einrichtungen)

In Österreich setzt sich die besagte Vertretung dahingegen aus den folgenden Organen zusammen:

  1. Betriebsrat
  2. Personalvertretung
  3. Kammer für Arbeiter und Angestellte

Die Schweiz setzt auf die Arbeitnehmervertretung, die auch als Betriebskommission bezeichnet wird. Speziell für Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend agieren, gibt es noch eine europäische Arbeitnehmervertretung.

Wie heißt eine einflussreiche Arbeitnehmervertretung?

Die Betriebsräte sind wichtige Institutionen der Arbeitnehmervertretung, aber wenn es um einflussreiche Vertretungen der Arbeitnehmerinteressen geht, sind in besonderem Maße die Gewerkschaften zu nennen. IG Metall, Verdi, die Gewerkschaft der Polizei und der DBB Beamtenbund und Tarifunion sind hier besonders hervorzuheben.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Tätigkeit der betrieblichen Arbeitnehmervertretung im öffentlichen Dienst?

Für die Betriebsräte in Betrieben des privaten Rechts dient in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz als rechtliche Grundlage. Im öffentlichen Dienst liegt eine gänzlich andere Situation vor, da das Betriebsverfassungsgesetz öffentlich-rechtliche Betriebe und Verwaltungen ausschließt. Dementsprechend sind die Personalvertretungen im öffentlichen Dienst öffentlich-rechtliche Institutionen, deren rechtliche Grundlage in Art.73 Nr. 8 Grundgesetz zu sehen ist.

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Arbeitnehmervertretung in der Praxis

Ein schweizerisches Unternehmen muss mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen, um das vertretende Organ wählen zu können. Hat es über 500 Mitarbeiter und hundert davon wünschen sich eine Vertretung, ist es dazu verpflichtet, diese zu bestellen. Normalerweise wird sie frei gewählt, aber deren Wahl kann auch geheim sein, wenn ein Fünftel der Angestellten einen solchen Wunsch zum Ausdruck bringt. Das vertretende Organ besteht wenigstens aus drei Mitgliedern, wobei die Mitgliederzahl je nach Unternehmensgröße und gepflegter Unternehmenskultur höher sein kann. Das Gesetz schreibt die Amtsdauer der Arbeitnehmervertretung darüber hinaus nicht vor.

Rechte und Pflichten im Überblick

Die Arbeitnehmervertretung ist dazu berufen, die Interessen der Arbeitnehmer wahrzunehmen und diese dem Arbeitgeber erfolgreich zu kommunizieren. Sie ist auf die Erfüllung gemeinsamer Ziele ausgerichtet und strebt danach, die Arbeitsbedingungen und das Wohlbefinden auf Unternehmensebene kontinuierlich zu verbessern.

Die Aufgaben umfassen dabei beispielsweise:

  • Durchsetzung von Gleichbehandlung aller Mitarbeiter im Unternehmen;
  • Unterstützung der Integration besonders schutzbedürftiger Angestellten in Betriebsaktivitäten;
  • Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unter Arbeitskollegen und Führungspersonen;
  • Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz, Mitarbeitermotivation sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Mitarbeitervertretung stehen die folgenden Rechte zu, die es ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen:

  • das Recht auf Information über alle für ihre Rolle relevanten Angelegenheiten und Sachverhalte;
  • das Recht auf Konsultation und Mitwirkung unter anderem im Bereich von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Massenentlassungen und Betriebsübergängen;
  • das Recht auf Lohnverhandlungen im Rahmen von Kollektivverträgen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch die Vertretung der Mitarbeiter an die Verschwiegenheitspflicht gebunden sind.

Was passiert bei einem Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung?

In Zusammenhang mit der Arbeitszeit, im Falle einer Kündigung und in vielen anderen Fällen geht ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit einem gewissen Konfliktpotenzial einher. Zudem kann es beispielsweise die Arbeitszeit betreffend auch zu Konflikten zwischen dem Arbeitgeber und einer Arbeitnehmervertretung kommen. Gemäß §74 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz müssen Betriebsrat und Arbeitgeber in strittigen Fällen verhandeln. Im Bedarfsfall ist §76 Absatz 1 BetrVG entsprechend eine Einigungsstelle einzurichten.

Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat

Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet zwischen der betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung. Die letztere gewährt dem Personal das Recht, im Aufsichtsrat des Unternehmens vertreten zu sein. Der Aufsichtsrat setzt sich dann aus Vertretern der Anteilseigner und der Angestellten zusammen.

Seine primäre Aufgabe besteht darin, den Vorstand bzw. die Geschäftsführung zu überwachen. Dies erfolgt durch Einsicht in die Unternehmensunterlagen. Ferner kann der Aufsichtsrat eine Beratungsfunktion wahrnehmen, wobei er nicht in die eigentlichen Führungsaufgaben eingreifen darf.

Die Mitarbeitervertretung im Aufsichtsrat fördert eine aktive Mitarbeiterbeteiligung in Schlüsselbereichen des Unternehmenslebens und ist als Kontrollinstanz anzusehen. Ihre Meinung ist unter anderem bei Fragen rund um Managementmethoden und deren Effektivität, Compliance und Risikomanagement hoch gefragt.

Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



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