Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz stellt sicher, dass Arbeitnehmer vor willkürlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses geschützt werden. Daraus folgend muss der Arbeitgeber sich an das Arbeitsrecht halten.
Kündigungsschutz

Kündigungsschutz Definition

Der Kündigungsschutz stellt sicher, dass Arbeitnehmer vor willkürlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses geschützt werden. Daraus folgt, dass Arbeitgeber nur dann wirksam kündigen können, wenn sie sich an das Arbeitsrecht und gesetzliche Schutzbestimmungen halten. In diesem Zusammenhang kommt dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine besondere Rolle zu. Die Definition Kündigungsschutz schließt dabei zwei Formen ein. Das sind:

  • Allgemeiner Kündigungsschutz: Er umfasst alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate einen Vollzeit-, Teilzeit– oder Minijob ausüben.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Er gilt für jene Arbeitnehmer, die aufgrund deren persönlichen Situation besonders schutzbedürftig sind.

Die persönliche Situation eines Arbeitnehmers kann sich unter anderem auf die Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung und Mitgliedschaft beim Betriebsrat beziehen. Folgende Personengruppen sind von gesetzlichen Schutzbestimmungen ausgenommen:

  • Vorstands- und Organmitglieder
  • Geschäftsführer
  • leitende Angestellte
  • freie Mitarbeiter
  • Auszubildende

Die letzteren sind im Rahmen von Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor willkürlicher Kündigung geschützt.

Zudem sollte bedacht werden, dass das Kündigungsschutzgesetz ausschließlich für Unternehmen gilt, in denen mehr als zehn Personen arbeiten. Auch wenn bei Kleinbetrieben (mit zehn oder weniger Mitarbeitern) der Kündigungsschutz nicht greift, genießen Beschäftigte dort den Schutz aufgrund anderer rechtlicher Bestimmungen. Darunter zählen unter anderem:

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Kündigungsschutz in der Praxis

Entscheidet sich ein Unternehmen schließlich für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss es die gesetzliche Kündigungsfrist und die Bestimmungen des Arbeitsvertrages berücksichtigen. Außerdem gilt es zu beachten, dass manche Personengruppen einen besonderen gesetzlichen Schutz genießen. Hier angesprochen sind vor allem:

  • Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
  • Kündigungsschutz bei Elternzeit
  • Schutzstatus von schwerbehinderten Arbeitnehmern
  • Schutzstatus von Betriebsratsmitgliedern

An dieser Stelle ist ebenfalls der Kündigungsschutz bei Krankheit zu erwähnen. Grundsätzlich gilt hier, dass die Kündigung wegen Krankheit eines Arbeitnehmers sozial gerechtfertigt sein muss. Das Arbeitsrecht nennt in diesem Zusammenhang folgende drei gesetzliche Voraussetzungen, die zu erfüllen sind:

  • erhebliche Beeinträchtigung von Arbeitgeberinteressen
  • negative Gesundheitsprognose
  • Verhältnismäßigkeit

Welche Kündigungsgründe gibt es noch?

Bei der ordentlichen Kündigung, die Regelfall ist, kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses betriebs-, personen-, krankheits- oder verhaltensbedingt sein. Was die außerordentliche Kündigung anbelangt, kann sie laut § 626 Absatz 1 BGB nur aus wichtigem Grund erfolgen. Überdies gibt es noch eine Variante der Kündigung: die fristlose Kündigung. Diese ist nur als letztes Mittel möglich, wenn folgende Verstöße vorliegen:

  • Diebstahl
  • Beleidigung
  • sexuelle Belästigung
  • Rufschädigung
  • Betriebsspionage

Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass auch Arbeitnehmer fristlos kündigen können, wenn strenge Auflagen und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



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