Zeitzuschläge

Als Zeitzuschlag wird die Vergütung bezeichnet, die für geleistete Arbeit zu besonderen Zeiten entsteht. Dieser berechnet sich aus der Multiplikation des Stundensatzes mit einem Faktor. Informieren Sie sich zur Berechnung und nutzen Sie unseren kostenlosen Online Rechner!
Zeitzuschläge

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Im Gegensatz zum klassischen Büroalltag sind Zeitzuschläge in Branchen mit Schichtbetrieb für die monatliche Lohnabrechnung ein gängiger Bestandteil. Der nachfolgende Artikel gibt einen leichten und kompakten Überblick zur Thematik.

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Was sind Zeitzuschläge?

Zeitzuschläge bezeichnet eine Vergütung von geleisteter Arbeit zu besonderen Arbeitszeiten, die über das normale Arbeitsentgelt z.B. für eine Arbeitsstunde hinausgeht. Damit sollen Belastungen für die Mitarbeiter ausgeglichen werden, die zu diesen Zeiten entstehen. Zeitzuschläge berechnen sich also als Multiplikation des normalen Stundensatzes mit einem Faktor. Typische Zuschläge ergeben sich in folgenden Fällen:

Tipp der Redaktion: Informieren Sie sich zu Schichtzulagen
Neben den üblichen Zuschlägen im Rahmen der Schichtarbeit sind Schichtzulagen ebenso relevant. Erfahren Sie mehr zum Anspruch und zur Berechnung von Schichtzulagen.

BAG 2018: Teilzeitbeschäftigte und Zeitzuschläge

Im letztgenannten Fall hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2018 für Teilzeitbeschäftigte (siehe auch: Teilzeitarbeit) eine Neuerung hervorgebracht. Wird diesen Beschäftigten erst ein Mehrarbeitszuschlag bei Überschreiten der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten gezahlt, ist dies ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten nach § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Damit steht diesen Beschäftigten ein Mehrarbeitszuschlag bereits ab Überschreiten ihrer vereinbarten Arbeitszeit zu.

Wie ist der gesetzliche und vertragliche Rahmen geregelt?

Zeitzuschläge ergeben sich aus einem Tarifvertrag oder sind in den individuellen Arbeitsverträgen verankert. Im Hinblick auf gesetzliche Zeitzuschläge ist nur bei Nachtarbeit ein solcher Anspruch dem Grunde nach vorhanden. Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz haben Beschäftigte für Nachtarbeit einen Anspruch auf eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag. Wie hoch diese gesetzlichen Zeitzuschläge sein müssen, ergibt sich dann aus der Rechtsprechung. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind neben den genannten Rechtsquellen auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats oder Personalrats zu beachten.

Wie werden Zeitzuschläge berechnet?

Zeitzuschläge berechnen sich in der Praxis zum Teil komplex. Dies tritt vor allem dann ein, wenn mehrere Zuschläge zutreffen und sich diese addieren. Aber auch etwaige Günstigerprüfungen, bei denen nur ein Zeitzuschlag gewährt wird – der günstigste für den Beschäftigten – erleichtern die Berechnung nicht. Ein Beispiel hierfür wäre Mehrarbeit, die am Ostersonntag erbracht wird. Gemäß obiger Aufzählung kämen hier gleich drei Zeitzuschläge in Betracht – Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeitszuschlag.

Gut zu wissen: Gibt es an Ostern einen Feiertagszuschlag?
Die Antowrt auf diese Frage erhalten Sie in unseren HR Blog in unserem Beitrag zur Feiertagsarbeit an Ostern.

Zeitzuschläge berechnen: Online Rechner nutzen

Zur Berechnung einzelner Zeitzuschläge empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres kostenlosen Online Rechners, der jederzeit für Sie verfügbar ist. Der Papershift Online Rechner berechnet schnell und einfach den gewünschten Zeitzuschlag und bietet auch die Option das Gehalt inklusive dem Zeitzuschlag zu berechnen.

Online Rechner: So berechnen Sie den Zeitzuschlag

  1. Wählen Sie zunächst aus, ob Sie das Gehalt inkl. Zuschlag oder nur den Zuschlag berechnen möchten.
  2. Suchen Sie danach die zutreffende Zuschlagsart aus.
  3. Geben Sie im Anschluss daran den passenden Stundenlohn an.
  4. Klicken Sie zum Schluss auf den Button „Zuschlag berechnen“, um das Ergebnis zu erhalten.

Zuschläge: Öffentlicher Dienst und Beamte

Im Öffentlichen Dienst leitet sich diese Form der zusätzlichen Vergütung auf Ebene des Bundes und der Kommunen aus dem TVÖD ab. Ganz analog gibt es auch Regelungen für den Tarifvertrag der Länder (TV-L). Die TVÖD Zeitzuschläge betragen nach §8 des Tarifvertrags:

  • Für Überstunden bei Beschäftigten der EG 1 bis 9: 30%
  • Für Überstunden bei Beschäftigten der EG 10 bis 15: 15%
  • Bei Nachtarbeit (21 – 6 Uhr): 20%
  • Für Samstagsarbeit (13 – 21 Uhr soweit nicht im Rahmen von Wechselschicht– oder Schichtarbeit): 20%
  • Bei Sonntagsarbeit (0 – 24h): 25%
  • Für Arbeit am 24.12 sowie 31.12 (6-24h): 35%
  • Für Feiertagsarbeit ohne Zeitausgleich: 135%
  • Bei Feiertagsarbeit ohne Zeitausgleich: 35%.
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Wie werden Zeitzuschläge gemäß TVÖD berechnet?

Zeitzuschläge berechnen sich am Beispiel der TVÖD Zeitzuschläge für eine Arbeitsstunde in der Nachtzeit wie folgt:

  • Der Stundenlohn, z.B. 20 EUR wird mit 20% multipliziert.
  • Es resultiert zusätzlich zum Stundenlohn ein Zuschlag in Höhe von 20 EUR*0,2 = 4 EUR.

Mit dem tariflichen Nachtzuschlag ist das Erfordernis hinsichtlich gesetzlicher Zeitzuschläge erfüllt.

Unterscheiden sich die Zeitzuschläge abhängig vom Bundesland?

Darüber hinaus sind Zeitzuschläge für Landesbeamte je nach Bundesland verschieden. In der Regel sind diese in Verordnungen geregelt, die Zulagen bei Erschwernissen, Mehrarbeit und Dienst in ungünstigen Zeiten behandeln.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.