Nachtarbeit

Nachtarbeit gehört in vielen Branchen zum Normalzustand im Arbeitsalltag. Erfahren Sie mehr zu Defintion und Regelungen der Nachtarbeit. Jetzt informieren!
Nachtarbeit

Die meisten Arbeitnehmer arbeiten nicht gern in der Nachtzeit, weil dies als belastend empfunden wird. Trotzdem gehört die nächtliche Arbeit für viele von ihnen zum Arbeitsalltag. Was genau Nachtarbeit bedeutet und mit welchen Aspekten sie verbunden ist, erfahren Sie in dem folgenden Artikel.

Definition: Was ist Nachtarbeit?

Unter Nachtarbeit versteht man eine Arbeitsleistung, die in der Nacht erbracht wird und mehr als zwei Stunden dauert. Je nach Definition erstreckt sich die Nachtzeit auf sieben Stunden von 23-6 Uhr oder von 22-5 Uhr. Eine Ausnahme bildet der öffentliche Dienst, in dem die nächtliche Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr stattfindet.

Wer sind Nachtarbeiter?

Nachtarbeiter sind laut § 2 Abs. 5 ArbZG Beschäftigte, die in Wechselschicht mit Nachtarbeit arbeiten oder mindestens 48 Tage im Kalenderjahr ihre Arbeitsleistungen während der Nachtzeit erbringen.

Was steht im Arbeitszeitgesetz zur Nachtarbeit?

Das Arbeitszeitgesetz befasst sich mit verschiedenen Aspekten der nächtlichen Arbeit. § 2 Abs. 4 ArbZG besagt, dass eine über zwei Stunden dauernde Arbeitsleistung während der Nachtzeit als Nachtarbeit einzustufen ist. Des Weiteren darf sie gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG am Werktag nicht länger als acht Stunden dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ArbZG ausnahmsweise zulässig, die werktägliche nächtliche Arbeit auf höchstens zehn Stunden zu verlängern.

Grundsätzlich darf die Arbeit während der Nachtzeit ausschließlich den volljährigen Arbeitnehmern angeordnet werden. Diesbezüglich muss jeder Arbeitgeber eventuelle Einschränkungen beachten, die sich aus der geltenden Rechtsprechung ergeben. Besonders nennenswert sind hier:

  • Mutterschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Tarifvereinbarungen
  • arbeitsmedizinische Aspekte des Arbeitszeitgesetzes
  • Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrates

Wann beginnt die gesetzliche Nachtarbeit?

In Deutschland beginnt die Nachtarbeit gemäß Arbeitszeitgesetz um 23 Uhr. In Fall von Bäckereien und Konditoreien fängt die Arbeitszeit eine Stunde früher an. Beamte starten ihre Nachtschicht bereits um 20 Uhr.

Was gilt für Zuschläge bei Nachtarbeit?

Nachtarbeitnehmer, die ihre nächtliche Arbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten, haben laut § 6 des Arbeitszeitgesetzes einen Anspruch auf Nachtzuschlag. Dieser Anspruch entfällt, wenn ein Mitarbeiter ausnahmsweise in der Zeitspanne von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr tätig ist.

Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass Arbeitgeber ihren Nachtarbeitern entweder eine gewisse Anzahl freier vergüteter Tage oder einen angemessenen Nachtzuschlag gewähren sollten. Dies gilt als Entschädigung dafür, dass Beschäftigte aufgrund ihrer nächtlichen Arbeit einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt sind. An dieser Stelle sei erwähnt, dass beide Ausgleichsmöglichkeiten miteinander kombiniert werden können.

Die Höhe der Zuschläge ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es steht daher Unternehmen frei, individuelle Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern zu treffen. In der Regel beläuft sich der Nachtzuschlag auf 25 Prozent des Bruttostundenentgelts. Bei der dauerhaften nächtlichen Arbeit wird er oft auf 30 Prozent und bei besonders schweren Tätigkeiten auf bis zu 40 Prozent erhöht.

Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?

Die Antwort lautet Ja. Zuschläge in Höhe von 25 Prozent sind für Arbeiten zwischen 20 und 6 Uhr steuerfrei. Erfolgen Arbeitsleistungen zwischen 0 Uhr und 4 Uhr, sind Zuschläge von 40 Prozent steuerfrei. Dies liegt darin begründet, dass diese Arbeitszeiten vom Gesetzgeber als besonders belastend angesehen werden.

Was gilt für die nächtliche Arbeit bei Tarifverträgen?

Unterliegt das Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag, kann dieser die genaue Zuschlagshöhe für die nächtliche Arbeit festlegen. Der Tarifvertrag hat immer Vorrang.

In welchen Branchen gehört die Nachtarbeit zum Normalzustand?

Es gibt Branchen, in denen die nächtliche Arbeit aufgrund spezifischer Dienste für Kunden und Benefizienten eine Notwendigkeit darstellt. Dazu gehören:

  • Polizei und Feuerwehr zur Gewährleistung öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Not- und Rettungsdienste
  • Kranken- und Pflegehäuser sowie vergleichbare medizinische Einrichtungen
  • Gaststätten- und Hotelbetriebe
  • Konzerthäuser, Theater und ähnliche Orte für Kulturveranstaltungen
  • Bewachungsdienste
  • Landwirtschaft und Tierhaltung

Besonderheiten bei Bäckereien und Konditoreien

Wie bereits angesprochen, bestehen bei Bäckereien und Konditoreien Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Nachtzeit (zwischen 22 Uhr und 5 Uhr statt 23 Uhr und 6 Uhr) sowie auf die Beschäftigung von Jugendlichen ab einem Alter von 16 Jahren, die ihre Arbeit bereits um 5 Uhr in der Früh beginnen dürfen.

Welche Rechte haben Nachtarbeiter?

Nachtarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschläge oder einen vergüteten Zeitausgleich, die miteinander kombiniert werden können. Des Weiteren profitieren sie von steuerlichen Begünstigungen. Unabhängig davon können Nachtarbeiter im individuellen Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine Schichtzulage vereinbaren.

Neben finanziellen Aspekten sind auch gesundheitsfördernde Maßnahmen zur Krankheitsprävention erwähnenswert. Nachtarbeiter haben ein Recht darauf, medizinische Vorsorgeuntersuchungen unentgeltlich vorzunehmen. Diese finden alle drei Jahre statt und können ab dem Alter von 50 Jahren jedes Jahr wiederholt werden.

Nachtzeit: Weniger Freiraum bei Arbeitszeit

Dementgegen haben Arbeitnehmer, die Nachtarbeit leisten, jedoch nicht viel Freiraum bei der Arbeitszeitgestaltung.

Wer ist von der Arbeit in der Nacht ausgenommen?

Ein generelles Verbot der nächtlichen Arbeit besteht für Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter. Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz ist die Arbeit für diese Beschäftigtengruppen nur in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die Folgendes besagen:

  • Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren dürfen in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. In Bäckereien und Konditoreien darf ihre Arbeitszeit ab 5 Uhr beginnen.
  • Werdende Mütter dürfen von 20 Uhr bis 22 Uhr arbeiten, sofern eine behördliche Bewilligung vorhanden ist und die Beschäftigung aus medizinischer Sicht keine Gefahr darstellt.

Gut zu wissen: Ein generelles Verbot der Nachtarbeit gilt nicht für schwerbehinderte Arbeitnehmer, die ihre nächtliche Arbeit unter Anwendung der allgemeinen Regelungen leisten. Allerdings weist § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX darauf hin, dass ihre Nachtarbeit behinderungsgerecht gestaltet sein muss.

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Exkurs: Die nächtliche Arbeit in Österreich und der Schweiz

Für die nächtliche Arbeit im DACH-Raum gelten unterschiedliche Regelungen, auf die nun kurz eigegangen wird.

Welche Regelungen gelten für die Nachtarbeit in Österreich?

In Österreich gilt Arbeit als Nachtarbeit, wenn sie im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr geleistet wird und mindestens drei Stunden dauert. Ein Arbeitnehmer bekommt den Status eines Nachtarbeitnehmers erst dann, wenn er in mindestens 48 Nächten pro Jahr arbeitet.

Gibt es einen Anspruch auf Nachtzuschläge?

Nachtarbeitnehmer profitieren in Österreich von den sogenannten SFN-Zuschlägen. Diese decken Sonntags-, Feiertags– und Nachtarbeit ab. Die Höhe der Zuschläge steht darüber hinaus im Kollektivvertrag fest. Sie beläuft sich meist auf 100 Prozent des Grundstundenentgelts. Die SFN-Zuschläge sind bis zu 360 Euro monatlich steuerfrei. Allerdings müssen konkrete Nachweise der Arbeitszeiten eingereicht werden.

Stehen Nachtarbeitnehmern arbeitsmedizinische Untersuchungen zu?

Nachtarbeiter haben in Österreich ein Recht darauf, sich arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Gesundheitsuntersuchungen sind unentgeltlich und finden alle zwei Jahre statt. Ab einem Alter von 50 Jahren oder nach zehn Jahren Nachtarbeit darf diese Untersuchung jedes Jahr vorgenommen werden. Treten gesundheitliche Probleme auf, können betroffene Mitarbeiter eine Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz verlangen. Das Gleiche gilt bei körperlicher Nicht-Eignung oder Betreuung von Angehörigen (Kinder unter 12 Jahren und Pflegebedürftige).

Achtung: Ein Tagarbeiter muss der Versetzung in die Nachtschicht zustimmen.

Was gilt für die Nachtarbeit in der Schweiz?

In der Schweiz ist die Nachtarbeit nur für bestimmte Sektoren oder Betriebe (zum Beispiel Krankenhäuser) erlaubt. Sonst bedarf es einer Bewilligung. Die Nachtarbeit dauert im Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr. Man unterscheidet zwischen einer gelegentlichen und wiederkehrenden Nachtarbeit. Von letzterer spricht man, wenn 25 Nachtschichten pro Kalenderjahr geleistet werden.

Besteht ein Recht auf Zeitausgleich und Zuschläge?

Nur gelegentliche Nachtarbeiter haben in der Schweiz die Möglichkeit, einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent zu erhalten. Wiederkehrenden Nachtarbeitern steht ein Zeitausgleich zu, wobei sie auf einen zehnprozentigen Zeitzuschlag rechnen können. Der Zeitausgleich ist innerhalb eines Jahres zu gewähren und kann die Form freier Tage, zusätzlicher Ferien oder auch einer Verkürzung der Nachtschicht annehmen.

Achtung: Auch in der Schweiz erfordert die Verrichtung von Nachtarbeit eine ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters.

Hat Arbeit in der Nacht Auswirkungen auf die Gesundheit?

Das regelmäßige Arbeiten in Nachtschichten kann sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Nachtarbeiter, die über eine längere Zeit entgegen ihrem biologischen Rhythmus arbeiten und ihr Schlafdefizit schwer kompensieren, können unter verschiedenen körperlichen Belastungen leiden. Zu nennen sind vor allem:

  • Stress
  • Gereiztheit
  • Schlafstörungen
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Diabetes
  • Osteoporose
  • Herz-Kreislauf-Beschwerden
  • Rückenprobleme
  • Krebs
Lesetipp der Redaktion
Wir empfehlen Ihnen unseren Blog Beitrag Schichtarbeit und Gesundheit: So gelingt Taktwechsel anzuschauen, um einen tieferen Einblick in das Thema zu gewinnen.

Neben körperlichen Belastungen dürfen psychische Störungen nicht außer Acht geraten. Nachtarbeitnehmer beschweren sich nicht selten über eine soziale Isolation, die unter Umständen Depression und Suchterkrankungen auslösen kann. Auch Burnout und Angststörungen können die Folge sein.

Gut zu wissen: Das Gesetz erlaubt Nachtarbeit, die nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen menschengerecht ist. Um das Risiko für Folgeerkrankungen zu minimieren, empfiehlt sich einerseits die Arbeit in Wechselschicht und andererseits eine ausgiebige Ruhezeit von mindestens 24 Stunden (besser 48 Stunden).

Wie kann das Risiko der Nachtarbeit gehandhabt werden?
Unternehmen, bei denen Nachtarbeit auf der Agenda steht, sollten Gefährdungsbeurteilungen bzw. psychische Gefährdungsbeurteilungen führen und sich mit Burnout-Prävention auseinandersetzten. Hieraus können sich im Umkehrschluss Maßnahmen ableiten, die wichtig für die Sicherheit der Mitarbeiten sind.

Wie stellen Arbeitgeber sicher, dass Regelungen zur nächtlichen Arbeit eingehalten werden?

Eine transparente und sorgfältig durchgeführte Arbeitszeiterfassung kann dabei helfen, die nächtliche Arbeit gesetzeskonform und revisionssicher zu gestalten. Eine Stempeluhr und Stempelkarte stellen die häufigsten Kontrollinstumente im Arbeitsalltag dar, um eine Dokumentation der Arbeitszeit sicherzustellen.

Häufige Fragen zur Nachtarbeit

Viele Nachtarbeitnehmer plagt ein Gefühl der Unsicherheit in Bezug auf ihre Arbeitsleistung während der Nachtzeit. Die Zusammenstellung von FAQ kann eine große Unterstützung sein.

Was gilt als nächtliche Arbeit?

Als nächtliche Arbeit gilt laut § 2 Abs. 3 und 4 ArbZG Arbeit, die ein Arbeitnehmer zwischen 23 Uhr und 6 Uhr leistet. Sie muss in diesem Zeitraum mehr als zwei Stunden dauern. Für Bäckereien und Konditoreien ist der Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr als Nachtarbeit definiert. Für Beamte verschiebt sich der Zeitraum auf 20 Uhr bis 6 Uhr.

Wann gibt es Nachtzuschlag?

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die nächtliche Arbeit entweder mit einem Freizeitausgleich oder einem angemessenen Zuschlag auf das Bruttoentgelt zu vergütern. Dies ist gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG dann der Fall, wenn im Unternehmen keine tarifliche Ausgleichregelung getroffen wurde.

Was sind Nachtzuschläge?

Nachtzuschläge sind Zuschläge, die für den Zeitraum gezahlt werden, der innerhalb einer rechtlich definierten Nachtzeit liegt. Sie werden für jede Stunde Arbeit in der Nacht geleistet und richten sich nach dem Bruttoentgelt pro Arbeitsstunde.

Sind 12 Stunden Nachtschicht erlaubt?

Die Antwort lautet Nein. Arbeitnehmer, die während der Nachtzeit mehr als acht Stunden arbeiten, haben einen Anspruch auf Ausgleich für Mehrarbeit. Dieser muss innerhalb von vier Wochen erfolgen. Es ist nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ArbZG gestattet, die Nachtschichten auf zehn Stunden zu verlängern, sofern innerhalb von vier Wochen an Werktagen im Durchschnitt nur acht Stunden gearbeitet wurde. Man bezeichnet diese Zeitspanne somit als Ausgleichrahmen.

Wie lange muss man nach einer Nachtschicht frei haben?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden nach der nächtlichen Schichtarbeit zu gewährleisten. Es wäre allerdings besser, die Ruhezeit von 48 Stunden (besonders nach mehr als zwei Nächten) sicherzustellen.

Warum sind Nachtschichten in der Schwangerschaft verboten?

Die nächtliche Arbeit kann ein gewisses Gesundheitsrisiko darstellen, deswegen dürfen werdende und stillende Mütter nicht in der Nachtzeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden. Dies gilt auch für Mehrarbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 8 MuSchG.

Hat der Betriebsrat Einfluss auf Entscheidungen zur Nachtarbeit?

Grundsätzlich verfügt der Betriebsrat über das Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf die tägliche Arbeitszeit und deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Er kann ebenfalls über Ausgleichsmaßnahmen für die nächtliche Arbeit durch bezahlte freie Tage oder Zuschläge (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) mitentscheiden. Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats entfällt, wenn im Unternehmen eine tarifliche Regelung zur Nachtarbeit besteht.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.