Feiern trotz Krankmeldung kann Kündigung nach sich ziehen

Wer trotz einer Krankmeldung feiern geht, riskiert den Arbeitsplatz. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil. Allerdings müssen stets die genauen Umstände berücksichtigt werden.
Krankmeldung

© mapoli-photo Photography / Adobe Stock

Feiern trotz Krankmeldung kann Kündigung nach sich ziehen

Wer trotz einer Krankmeldung feiern geht, riskiert den Arbeitsplatz. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil. Allerdings müssen stets die genauen Umstände berücksichtigt werden.

Wer sich beim Arbeitgeber krankmeldet und nicht zur Arbeit erscheint, sollte darauf achten, dass seine Handlungen nicht der Genesung zuwiderlaufen. Eine Krankmeldung wegen Grippe beispielsweise legt Schonung und eventuell sogar Bettruhe nahe. Hält man sich nicht daran, riskiert man arbeitsrechtliche Konsequenzen.

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Feiern auf Party trotz vorgeblicher Grippesymptome

Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des Arbeitsgerichts Siegburg (Aktenzeichen 5 Ca 1200/22). Eine Arbeitnehmerin hatte sich bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krankgemeldet, aber an einer „Wild Night Ibiza Party“ teilgenommen. Auf der Feier entstanden Fotos der Arbeitnehmerin, die sie in ihrem WhatsApp-Status teilte. Auch auf der Website des Partyveranstalters wurden die Bilder veröffentlicht.

Der Arbeitgeber kündigte seiner Mitarbeiterin daraufhin fristlos, wogegen diese Kündigungsschutzklage einreichte – allerdings ohne Erfolg.

Vertrauen in Redlichkeit zerstört

Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Klage ab und argumentierte, die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt. Sie habe den Arbeitgeber über ihre angebliche Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört.

Das Gericht wertete die Fotos so, dass die Mitarbeiterin am Tag ihrer vorgeblichen Arbeitsunfähigkeit bester Laune und offensichtlich auch bei bester Gesundheit an der Party teilgenommen habe. Somit sei der Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert.

Die Klägerin gab im Verfahren an, im fraglichen Zeitraum an einer psychischen Erkrankung gelitten zu haben, die vom Arzt nachträglich festgestellt worden sei. Das jedoch glaubte das Gericht der Klägerin nicht. Vielmehr unterstellte das Gericht der Klägerin eine Neigung, die Unwahrheit zu sagen. Dies auch aus dem Grund, dass die Mitarbeiterin gegenüber ihrem Arbeitgeber zunächst geäußert habe, sich wegen Grippesymptomen unwohl zu fühlen. Das Vortragen einer zweitägigen psychischen Erkrankung vor Gericht, die nach genau einem Wochenende ohne weitere Therapie ausgeheilt gewesen sei, stufte das Gericht als schlicht unglaubhaft ein.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, denn es kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Krankmeldung: Was ist erlaubt?

Eine Krankmeldung sollte also nicht durch gegensätzliches Verhalten kompromittiert werden. Gleichwohl heißt das nicht, dass man bei einer Krankmeldung grundsätzlich zu Hause bleiben oder gar das Bett hüten muss. Je nach Ursache der Arbeitsunfähigkeit kann es sogar sinnvoll und hilfreich sein, Aktivitäten wie Spaziergängen oder körperlicher Ertüchtigung nachzugehen. Selbst das Verreisen an einen Erholungsort kann zulässig oder sogar empfehlenswert sein. Grundsätzlich gilt: Erlaubt ist alles, was die Genesung nicht beeinträchtigt, so dass man als Arbeitnehmer so schnell wie möglich wieder einsatzfähig ist.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.