Änderungsvertrag

Ein Änderungsvertrag ist ein Vertrag, der eine nachträgliche Änderung eines Schuldverhältnisses (z.B. eines Arbeitsvertrages) beinhaltet und das Einverständnis beider Parteien erfordert.
Änderungsvertrag

Definition: Was ist ein Änderungsvertrag?

Es handelt sich um einen Vertrag, der eine nachträgliche Änderung eines Schuldverhältnisses beinhaltet. Ein Arbeitsvertrag stellt ein wichtiges Beispiel für ein Schuldverhältnis dar. Die Notwendigkeit eines Änderungsvertrags ergibt sich aus dem Grundsatz pacta sunt servanda, der besagt, dass geschlossene Verträge eingehalten werden müssen. Alle Änderungen der vertraglichen Bestimmungen, die der Arbeitgeber im Wege seines Weisungsrechts nicht durchsetzen kann, erfordern die Schriftform und das Einverständnis seitens der beteiligten Vertragsparteien.

Diesbezüglich sei daran erinnert, dass die Vertragsparteien gleichzeitig über die Vertragsfreiheit verfügen und damit jeden geschlossenen Vertrag ändern können. Dies erlaubt ihnen der Grundsatz der Privatautonomie, der in der Praxis den Grundsatz pacta sunt servanda einschränkt. Es obliegt grundsätzlich den Vertragsparteien, welche Aspekte ein Änderungsvertrag regelt. Er kann Hauptleistungen, Nebenverpflichtungen oder Leistungsmodalitäten betreffen. Oft bezieht sich ein Änderungsvertrag zum bisherigen Arbeitsvertrag auf die folgenden Aspekte:

  • Gehalt
  • Einsatzsort
  • Arbeitszeiten
  • Aufgabenspektrum
  • Führungsverantwortung

An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass ein Änderungsvertrag keinesfalls mit einem Aufhebungsvertrag, der das Schuldverhältnis beendet, zu tun hat. Bei einem Änderungsvertrag, der den ursprünglichen Arbeitsvertrag in Hinsicht auf die vereinbarten Aspekte ändert, besteht das ursprüngliche Schuldverhältnis fort. Dabei gilt Folgendes: Ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag darf gegen ein höherrangiges Recht – darunter Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung – nicht verstoßen. Er kann als unwirksam erklärt werden, wenn er den Arbeitnehmer unangemessen und inakzeptabel benachteiligt.

manage shift planning, timesheet and sta
Kostenlos anmelden
Papershift - Ihre Organisation in der Cloud
  • Dienstpläne erstellen
  • Arbeitszeiten erfassen
  • Urlaub planen
  • Lohnabrechnungen erstellen
  • Arbeitsdaten analysieren
Testen Sie Papershift 14 Tage kostenlos & unverbindlich
Jetzt 14 Tage kostenlos testen Live Demo vereinbaren

Änderungsvertrag in der Praxis

Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber den Vorschlag, Änderungen im bisherigen Arbeitsvertrag vorzunehmen, stehen ihm die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Er kann allen vorgeschlagenen Änderungen zustimmen und den Vertrag unterzeichnen.
  2. Er kann das Änderungsangebot ausdrücklich ablehnen. Auch sein Schweigen bedeutet die Ablehnung.
  3. Er kann das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen und die Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Daraus folgt, dass es keinen Zwang gibt, einen Änderungsvertrag zum bisherigen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Es liegt allein am Arbeitnehmer zu entscheiden, ob er – beruhend auf den Grundsätzen pacta sunt servanda und der Privatautonomie – das Änderungsangebot annimmt. Will der Arbeitnehmer Änderungen, die nachteilig erscheinen, nicht akzeptieren, kann er von seinem Recht auf die Ablehnung eines geänderten Vertrags oder seine Annahme unter Vorbehalt Gebrauch machen.

Was ist sonst noch bei einem Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag zu beachten?
Der Arbeitnehmer kann seinen Rücktritt vom Änderungsvertrag erklären. In den meisten Fällen passiert dies, wenn die Unterzeichnung mit einer rechtswidrigen Tätigkeit seitens des Arbeitgebers verbunden ist. Grundsätzlich gilt: Wer aufgrund von Überrumpelung, Unterschriftenzwang oder Gesundheitszustand einen Änderungsvertrag gegen seinen Willen unterschrieben hat, kann ihn juristisch beanstanden und für nichtig erklären lassen. Darüber hinaus kann ein neuer Arbeitsvertrag statt Änderungsvertrag unter bestimmten Umständen eine Lösung darstellen.

Kommt es zur Unterzeichnung eines Änderungsvertrags, dürfen die folgenden Inhalte nicht fehlen:

  • Datum
  • Namen der Vertragsparteien
  • Einverständniserklärung
  • Datum des ursprünglichen Arbeitsvertrags
  • Vertragsänderungen samt neu festlegten Arbeitsbedingungen
  • Salvatorische Klausel
  • Unterschriftsfelder
Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.