Arbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung im Theater: schwierige Ausgangslage

Im Theaterbetrieb herrschen häufig schwankende Arbeitszeiten und lange Wochenarbeitszeiten. Diskussionen um eine Begrenzung der Arbeitszeit oder um eine Arbeitszeiterfassung sind in diesem Umfeld nicht immer einfach.
Publikum im Theater

© aerogondo / Adobe Stock

Arbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung im Theater: schwierige Ausgangslage

Im Theaterbetrieb herrschen häufig schwankende Arbeitszeiten und lange Wochenarbeitszeiten. Diskussionen um eine Begrenzung der Arbeitszeit oder um eine Arbeitszeiterfassung sind in diesem Umfeld nicht immer einfach.

Geregelte Arbeitszeiten, eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit oder gar eine Vier-Stunden-Woche sind Dinge, die in manchen Betrieben der Kunst und Kultur, etwa in Theatern, derzeit nur schwer umsetzbar erscheinen. Wie ein Bericht auf SZ Online zeigt, liegt die Arbeitszeit mancher Beschäftigter an Theatern zu bestimmten Zeiten deutlich über 40 Stunden. Das gilt insbesondere zu Premierenzeiten. Neben den Proben und den Aufführungen müssen die Beschäftigten auch die Rollen einstudieren und Texte lernen.

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Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Sie kann jedoch auf zehn Stunden erhöht werden. Das aber nur dann, wenn im Zeitraum von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Werktag im Durchschnitt nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass theoretisch über mehrere Wochen hinweg bis zu 60 Stunden pro Woche möglich sind. Entsprechend geringer muss die Arbeitszeit dann aber in den Folgewochen ausfallen. Nicht zu vergessen sind die Mindestruhezeiten von elf Stunden.

Verhandlungen zwischen den Tarifparteien für den Theaterbetrieb vorerst gescheitert

Zuletzt gab es Verhandlungen zwischen den am Theaterbetrieb beteiligten Tarifparteien. Die Bühnengewerkschaften auf Arbeitnehmerseite verhandelten mit dem Deutschen Bühnenverein, der die Arbeitgeberseite vertritt. Die Parteien konnten sich aber nicht auf eine Vereinbarung zur Arbeitszeitbegrenzung oder über verbindliche Regeln zur Arbeitszeiterfassung verständigen. Die Bühnengewerkschaften haben daher die Gespräche mit dem Deutschen Bühnenverein abgebrochen. Als Grund wird die Weigerung der Arbeitgeberseite genannt, auf die Forderungen der Gewerkschaften einzugehen.

Feste Zeitrahmen für Aufführungen, Proben und Vorbereitung?

Nach Vorstellung des Deutschen Bühnenvereins soll es pro Woche und Mitarbeiter zehn Zeitrahmen zu jeweils vier Stunden geben. Diese Zeitrahmen sollen für Proben oder Vorstellungen zur Verfügung stehen. Hinzukomme ein weiterer Zeitrahmen zu vier Stunden. Dieser diene der häuslichen Vorbereitung, um beispielsweise eine Rolle oder einen Text zu lernen. Zudem soll die maximale Wochenarbeitszeit im Tarifvertrag auf 60 Stunden festgelegt werden. Damit sollen die Vorbereitungen auf Premieren abgedeckt werden. So werde der nötigen Flexibilität im Ensembletheater und im Repertoirebetrieb Genüge getan, wie es heißt.

Auch wenn die Arbeitnehmervertreter den Anspruch auf Flexibilität anerkennen, ist dies für sie kein Grund für Arbeitstage von bis zu 14 Stunden. Das dürfe nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Notfalls müsse man zusätzliches Personal einstellen.

Schwächere Verhandlungsposition der Arbeitnehmer

Ob und welche Konsequenzen die Arbeitnehmervertreter aus ihren nicht erfüllten Forderungen ziehen werden, bleibt abzuwarten. Anders als in manchen anderen Branchen herrscht im Theaterbetrieb kein Fachkräftemangel. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist dort also vergleichsweise schwach.

Allerdings können sie sich sowohl auf das Arbeitszeitgesetz als auch auf das zu erwartende neue Gesetz zur Arbeitszeiterfassung berufen. Letzteres wird eine allgemeine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten mit einzelnen Ausnahmen vorsehen.



Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.