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Bundesarbeitsministerium: neuer Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten für das kommende Jahr geplant
Nachdem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits im Jahr 2020 einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice einführen wollte und dies aufgrund des Widerstands in der Koalition nicht klappte, soll es im kommenden Jahr eine gesetzliche Neuregelung für mobiles Arbeiten geben.
Derzeit haben Arbeitnehmer in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch, im Homeoffice oder mobil zu arbeiten. Hier ist es wichtig zu unterscheiden: Während unter Homeoffice tatsächlich das Arbeiten von zu Hause aus verstanden wird und auf das Zuhause des Arbeitnehmers beschränkt ist, geht das mobile Arbeiten weiter: Hier gibt es keinen festen Arbeitsplatz, und der Arbeitnehmer kann seine Tätigkeiten von jedem beliebigen Ort ausüben – sofern es keine arbeitsvertraglichen Einschränkungen gibt. Arbeit ist dann zum Beispiel im Hotel, in der Bahn oder auch im Ausland möglich. Wichtig ist dabei nur, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit für seinen Arbeitgeber erreichbar ist.
- Arbeitszeiten erfassen
- Dokumentationspflicht einhalten
- Arbeitszeitkonten digital verwalten
- Zeiten auswerten und exportieren
Bisher kein Rechtsanspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten in Deutschland
In Deutschland sind Homeoffice oder mobiles Arbeiten bisher nur möglich, wenn der Arbeitgeber dies erlaubt. Das Direktionsrecht gestattet es dem Arbeitgeber, über den Ort und die Zeiten zu bestimmen, zu denen der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten erbringt – natürlich alles im Rahmen geltender Gesetze wie zum Beispiel des Arbeitszeitgesetzes.
Aus dem ambitionierten Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, ein Recht auf Homeoffice einzuführen und zumindest einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr festzuschreiben, an denen Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten dürfen, wurde aber nichts. In der großen Koalition, die bis zum Jahr 2021 im Amt war, konnte sich Heil nicht durchsetzen. Nicht einmal eine abgeschwächte Version des Gesetzes, die vorsah, dass Arbeitgeber den Wunsch nach Homeoffice nur dann ablehnen dürfen, wenn es dafür nachvollziehbare organisatorische oder betriebliche Gründe gibt, ließ sich nicht durchsetzen.
Gesetzliche Neuregelung für mobiles Arbeiten soll im nächsten Jahr kommen
Im kommenden Jahr soll es nun aber zu einer gesetzlichen Neuregelung kommen, die das mobile Arbeiten betrifft. Das schreibt das Bundesarbeitsministerium in seinen Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung. Zur Frage, was hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung für mobile Arbeite gelte, ist dort zu lesen, dass die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes auch schon bisher unabhängig vom Arbeitsort galten, also zum Beispiel im Homeoffice. Auch hier seien die Vorgaben zu den täglichen Höchstarbeitszeiten und zu den Ruhezeiten einzuhalten. Das Bundesarbeitsministerium plane, einen neuen Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten vorzulegen. Das werde allerdings erst im kommenden Jahr erfolgen.
Wird es Änderungen bei der Arbeitszeiterfassung für mobiles Arbeiten geben?
Es ist davon auszugehen, dass sich die Anforderungen zur Arbeitszeiterfassung innerhalb dieses angedachten neuen Rechtsrahmens für mobiles Arbeiten nicht ändern werden. Sollte es die Bundesregierung schaffen, vorher die Neuregelung zur Arbeitszeiterfassung auf den Weg zu bringen, wird es dort vermutlich keine Ausnahmeregelungen für mobiles Arbeiten oder Homeoffice geben. Moderne Zeiterfassungssysteme erlauben zudem die Arbeitszeiterfassung ortsunabhängig und damit auch für mobil arbeitende Beschäftigte.