Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Die Fürsorgepflicht beschreibt die Verpflichtung seitens des Arbeitgebers, die Gesundheit und das Leben seiner Mitarbeiter zu schützen. Dieser Schutz erschließt sich aus verschiedenen Rechtsquellen.
Fürsorgepflicht-des-Arbeitgebers

Was bedeutet Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Der Arbeitgeber ist im Rahmen eines existierenden Arbeitsverhältnisses dazu verpflichtet, die Gesundheit und das Leben seiner Mitarbeiter zu schützen. Dabei beruht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht auf einem Gesetz im Rahmen von Arbeitsrecht, sondern sie ergibt sich aus verschiedenen Rechtsquellen. In diesem Zusammenhang gilt es öffentlich-rechtliche sowie privatrechtliche Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten. Eine Definition von Fürsorgepflicht liefert Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in § 618 Abs. 1.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erstreckt sich über verschiedene Bereiche, die gesetzlich nicht festgelegt sind. In Einzelfällen hat ein zuständiges Gericht zu entscheiden, ob die Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erfolgt hat oder nicht. Generell lässt sich annehmen, dass besagte Verpflichtung die folgenden Bereiche umfasst:

  • Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Persönlichkeitsrechte und psychisches Wohlbefinden
  • Schutz personenbezogener Daten
  • Beschäftigungsanspruch der Arbeitnehmer
  • Arbeits-, Pausen- und Urlaubszeiten
  • Schutz der Sachen der Arbeitnehmer

An dieser Stelle gilt es anzumerken, dass die Fürsorgepflicht bereits während der Bewerbungsphase greift und nach der Kündigungsnachricht zu erfüllen ist. Im ersten Fall muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass das Bewerbungsverfahren auf eine faire und transparente Weise erfolgt. Im zweiten Fall verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, die Entscheidung über die Kündigung rechtzeitig mitzuteilen. Es wird zudem erwartet, dass er den betroffenen Mitarbeiter gute Bedingungen für die Suche nach einer neuen Stelle schafft.

manage shift planning, timesheet and sta
Kostenlos anmelden
Papershift - Ihre Organisation in der Cloud
  • Dienstpläne erstellen
  • Arbeitszeiten erfassen
  • Urlaub planen
  • Lohnabrechnungen erstellen
  • Arbeitsdaten analysieren
Testen Sie Papershift 14 Tage kostenlos & unverbindlich
Jetzt 14 Tage kostenlos testen Live Demo vereinbaren

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in der Praxis

Beschäftigt der Arbeitgeber bestimmte Arbeitnehmergruppen, so muss er einer erhöhten oder besonderen Fürsorgepflicht nachkommen. Eine erhöhte Fürsorgepflicht besteht gegenüber Schwangeren, Minderjährigen und Mitarbeiter im fortgeschrittenen Alter, um nur einige wichtige Beispiele zu nennen. Dafür finden verschiedene Gesetze Anwendung. Eine besondere Fürsorgepflicht betrifft laut Bundesbeamtengesetz Beamten  im öffentlichen Dienst, und zwar während und nach einem Beamtenverhältnis.

Des Weiteren tritt besagte Pflicht in besonderen Fällen ein. Erwähnenswert sind diesbezüglich:

  • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Krankheit: Diese umfasst nicht nur eine akute Krankheit, die eine Gefahr sowohl für die betroffenen Mitarbeiter als auch ihre Arbeitskollegen sein könnte. Diese Art der Fürsorgepflicht erstreckt sich ebenfalls auf psychische Erkrankungen, darunter Depressionen und Burnout-Syndrom.
  • Fürsorgepflicht bei Mobbing und sexueller Belästigung: Um die Mitarbeiter vor dem Missverhalten am Arbeitsplatz zu schützen, kann der Arbeitgeber sowohl arbeitsrechtliche als auch personalwirtschaftliche Maßnahmen ergreifen. Hier bieten sich Ermahnung, Abmahnung, Versetzung sowie Kündigung als die letzte Maßnahme an.
  • Fürsorgepflicht bei höherer Gewalt: Selbst wenn das Wegerisiko allein bei den Arbeitnehmer liegt, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, unzumutbare Belastungen seiner Mitarbeiter zu vermeiden. Er kann sich beispielsweise an Kosten für eine lange Fahrt ins Büro beteiligen oder die Arbeit im Home Office ermöglichen.

 

Welche Folgen hat eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht in puncto Fürsorge, muss er mit negativen Folgen wie Verweigerung der Arbeit, Forderung von Schadenersatz sowie eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer rechnen. Bei Nichterfüllung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Krankheit, ganz besonders bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, besteht der Anspruch auf Kostenübernahme gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft. Im Fall einer vorsätzlich verletzten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, liegt die Haftung unmittelbar beim Unternehmen.

Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.