Lohnarten

Lohnarten sind fester Bestandteil der Arbeitswelt und haben in verschiedenen Kontexten eine andere Bedeutung. Jetzt zu allen Blickwinkeln informieren!
Lohnarten im Kontext

In der Arbeitswelt gibt es verschiedene Lohnarten, die das gegenseitige Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmen. Der folgende Artikel bietet eine Einführung ins Thema, indem er Lohnarten und deren Untergliederungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln präsentiert.

Definition: Was sind Lohnarten?

Lohnarten, auch Entgeltarten genannt, fassen alle möglichen Formen von Zahlungen und Sachleistungen zusammen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewährleisten. Sie können mit den arbeitsvertraglichen Leistungen oder auch mit anderen betrieblichen Maßnahmen verbunden sein. Die Bereitstellung von Lohnarten kann regelmäßig in vereinbarten Zeitintervallen (meist monatlich) oder auch einmalig zu einem festgelegten Termin erfolgen. Lohnarten und deren Abrechnung müssen immer mit gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen.

Welche Lohnarten gibt es?

In der Praxis gibt es unterschiedliche Lohnarten, die Arbeitnehmern im Bereich der abhängigen Beschäftigung gezahlt werden. Je nachdem, welcher beruflichen Tätigkeit Arbeitnehmer nachgehen, erhalten sie unter anderem folgende Lohnarten:

  • Lohn (Arbeiter und Handwerker)
  • Gehalt (Angestellte)
  • Besoldung (Beamten im öffentlichen Dienst)
  • Honorar (Freiberufler)
  • Gage (Künstler)
  • Tantieme (Geschäftsführer oder leitende Angestellte)

Neben der Entlohnung auf der Basis eines abhängigen Arbeitsverhältnisses besteht die Möglichkeit, dass sich selbstständige Unternehmer selbst für ihre Tätigkeit entlohnen. Sie erhalten den sogenannten Unternehmerlohn, der vom Unternehmen entnommen wird.

Was sind Lohnarten im allgemeinen Sprachgebrauch?

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Lohn eine übergeordnete Bezeichnung für Entgeltzahlung, die nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Austauschverhältnis mit der von einem Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung steht. Wie bereits angedeutet, hängt die Lohnart von der Beschäftigungsform ab.

Beispiele: Lohn für Arbeitnehmer

So bekommen Arbeiter und Handwerker einen leistungs- oder arbeitszeitabhängigen Lohn, der sich von Monat zu Monat unterscheiden kann.

Demgegenüber steht Angestellten ein festes monatliches Gehalt zu, das unabhängig von der Arbeitsleistung ausbezahlt wird. Anders als Angestellte erhalten Beamte im öffentlichen Dienst kein Entgelt nach Tarif, sondern eine monatliche Besoldung. Deren Höhe wird vom Gesetzgeber darüber hinaus jährlich neu festgelegt.

Freiberufler vereinbaren mit ihren Kunden Honorare, die entweder nach der geleisteten Stundenzahl oder nach dem fertiggestellten Projekt berechnet werden. Die Entlohnung der Künstler erfolgt hingegen in Form einer Gage – ganz unabhängig davon, ob die Arbeit freiberuflich oder im Angestelltenverhältnis in einer Kultureinrichtung stattfindet.

Nicht zuletzt können Geschäftsführer und leitende Angestellte auf Tantieme rechnen, die vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen sind und als Erfolgsbeteiligung gezahlt werden.

Was sind Lohnarten nach Entlohnungsformen?

Zu den am weitesten verbreiteten  Lohnarten gehören in der heutigen Unternehmenspraxis Gehalt und Lohn. Während Angestellte ein fixes monatliches Gehalt bekommen, steht Arbeitern im Industrie- und Handwerksbereich meist ein variabler Lohn zu, der erfolgsabhängige Bezüge umfasst. Außerdem gliedert sich der Lohn als Arbeitsentgelt für Arbeiter in die folgenden drei Teilbereiche:

Zeitlohn als Entlohnungsform

Er erfordert eine verbindliche Vereinbarung entweder im individuellen Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Meistens wird der Zeitlohn in Form von Stundenlohn ausbezahlt. Seltener und meist in der Landwirtschaft erfolgt die Bezahlung in Form von Tageslohn. An dieser Stelle sei erwähnt, dass letzterer keine tarifliche Festlegung besitzt. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Tageslohn untereinander aushandeln. Als Berechnungsbasis dient einerseits die durchschnittliche Arbeitszeit und andererseits der durchschnittliche Stundenlohn, der in der jeweiligen Branche gezahlt wird.

Leistungslohn als Entlohnungsform

Er ist auch als Stücklohn bekannt, weil eine produzierte Stückzahl oder eine anderweitig bestimmte Arbeitsmenge als Basis für die Bezahlung eines Arbeitnehmers dient. Die bekannteste Form von Leistungslohn ist Akkordlohn, der sich in den Gruppenakkord, Zeitakkord und Geldakkord gliedern lässt. Während der Gruppenakkord von der Gesamtleistung eines Teams abhängt, ist die Entlohnung beim Zeit- und Geldakkord durch die Leistung der einzelnen Mitarbeiter geprägt. Um ein Beispiel zu nennen: Im Bauhandwerk berechnet sich der Akkordlohn nach den hergestellten Flächen oder kompletten Bereichen.

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Beteiligungslohn als Entlohnungsform

Er ist im Vertrieb, aber auch in der Produktion weit verbreitet und dient vorrangig dazu, Arbeitsleistungen engagierter Mitarbeiter zu belohnen. In der Regel nimmt der Beteiligungslohn die Form einer zusätzlich zum Zeitlohn ausbezahlten Prämie an. Er wird nicht nur Arbeitern und Handwerkern für ihr hohes Engagement angeboten. Auch Angestellte in höheren Positionen können den Beteiligungslohn in Form einer Gewinnbeteiligung erhalten. Auf diese Weise soll ein wichtiger Beitrag eines Arbeitnehmers zum Unternehmenserfolg in einem bestimmten Zeitraum gewürdigt werden.

Tipp: Erfahren Sie darüber hinaus alles Wissenswerte zum Thema Mitarbeiterbeteiligung.

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Wie unterteilen sich Lohnarten nach abrechnungsrelevanten Eigenschaften?

In der Gehaltsabrechnung bzw. Lohnabrechnung werden Lohnarten als abzurechnende Vorgänge betrachtet. Dabei ist anzumerken, dass jeder Lohnart die entsprechenden Steuer-, Sozialversicherungs- und Auswertungsmerkmale zugeordnet werden. Man unterscheidet:

Bruttolohnarten

Bruttolohn bzw. Bruttoeinkommen = Lohnsumme vor Abzug aller Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer

Es gibt zwei Formen von Bruttolohnarten:

  • Bruttobezug: Es handelt sich hierbei um alle Lohnarten, die sozialversicherungs- und steuerpflichtig sind. Sie stehen auch mit vertraglichen Arbeitsleistungen in Verbindung und bilden den Bruttolohn. Hier angesprochen sind unter anderem Lohn, Gehalt, Zuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung.
  • Bruttoabzug: Es ist die Rede von Lohnarten, die vom Bruttolohn abgezogen werden. Als Beispiel dienen Kürzungen wie Gehaltsverzicht. Sind sie als sozialversicherungs- und steuerpflichtig gekennzeichnet, tragen sie zur Senkung der Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer bei.

Nettolohnarten

Nettolohn = Lohnsumme nach Abzug aller Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer

Es gibt zwei Formen von Nettolohnarten:

  • Nettobezug: Es handelt sich hierbei um alle Lohnarten, die nicht sozialversicherungs- und steuerpflichtig sind. Des Weiteren stehen sie in keinem Zusammenhang mit vertraglichen Arbeitsleistungen. Sie werden zum Nettolohn dazugerechnet. Kostenerstattungen wie Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen, die im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehen, sind ein gutes Beispiel für Nettobezüge.
  • Nettoabzug: Damit gemeint sind jene Lohnarten, die vom Nettolohn abgezogen werden. Dazu zählen unter anderem Überweisungsbeträge für vermögenswirksame Leistungen. Erwähnenswert ist diesbezüglich, dass Nettoabzüge eine Berechnungsgrundlage für die Berechnung von Steuer- und Sozialabgaben vermindern.

Statistiklohnarten

Es handelt sich hierbei um die für eine unternehmerische Statistik wichtigen Lohnarten, welche als Bruttolohnarten verwaltet werden. Sie haben keinen Einfluss auf die Summe von Lohn oder Gehalt und dienen ausschließlich den internen Berechnungszwecken.

Als Beispiele für Statistiklohnarten dienen:

  • Abfindungen (darunter wegen Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis)
  • Abschlagszahlungen
  • Akkordlohn im Rahmen der Akkordarbeit
  • Annehmlichkeiten
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung
  • Arbeitskleidung und deren Reinigung
  • Aufmerksamkeiten
  • Betriebsveranstaltungen
  • Bußgelder
  • Dienstwagen zur privaten Nutzung
  • diverse Zulagen (z.B. Schichtzulagen)
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Bonustipp: Informieren Sie sich zur Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit.

Was sind Lohnarten in der Lohnbuchhaltung?

Neben den obigen Untergliederungen von Lohnarten ist es auch wichtig, Lohnarten in der Lohnbuchhaltung zu erwähnen. Hier beziehen sich Unterscheidungen auf die zu entlohnenden Mitarbeiter, Entgeltform, Tätigkeiten oder auch Auftragszuordnungen.

Zu Lohnarten in der Lohnbuchhaltung gehören vor allem:

  • Bruttolohn
  • Nettolohn
  • Lohnsteuer
  • Abgaben zur Sozialversicherung
  • Überstundenzuschläge (Zeitzuschläge)
  • Einmalzahlungen
  • Sonderzahlungen
  • Provisionen
  • Dienstwagen
  • Fahrgelder
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Eine Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung dient der sorgfältigen Dokumentation und Präsentation. Auf diese Weise bekommen Arbeitnehmer folglich ein klares Bild davon, aus welchen Bestandteilen sich ihr Entgelt (Lohn oder Gehalt) in einem bestimmten Zeitraum (meist monatlich) zusammensetzt.

Welche Lohnarten sind steuerfrei?

Bestimmte Lohnarten sind bei Arbeitnehmern aufgrund der Steuerfreiheit sehr begehrt und können die Mitarbeitermotivation steigern. Allerdings darf man nicht vergessen, dass manche von denen steuerfrei sind, sofern ein Freibetrag oder eine Freigrenze nicht überschritten wird.

Steuerfreie Lohnarten umfassen unter anderem:

Warengutscheine und Sachbezüge:

Die Freigrenze wurde ab 2022 auf 50 Euro pro Kalendermonat erhöht. Gleichzeitig gelten aber verschärfte Gutscheinregelungen. Um ein Beispiel zu nennen: Geldkarten dürfen ab 2022 nicht eine Barauszahlungsfunktion oder Eigenschaften eines generellen Zahlungsinstruments besitzen.

Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass:

Sie bleiben steuerfrei, vorausgesetzt, dass sie den Wert von 60 Euro nicht überschreiten. Als typische Beispiele für Aufmerksamkeiten dienen beispielsweise Blumen und Bücher zum Geburtstag oder zur Hochzeit. Sie können neben den steuerfreien Sachbezügen gewährt werden.

Betreuungsleistungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf:

Sie können die Form der Beratung und Vermittlung von Betreuungsleistungen für Kinder sowie pflegebedürftige Angehörige annehmen. Hier besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstbetragsgrenze. Zusätzlich können Arbeitgeber steuerfreie Zahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro jährlich zwecks der kurzfristigen Betreuung von Kindern und Angehörigen bereitstellen, falls die Betreuung zwingend notwendig ist.

Fort- und Weiterbildung:

Um steuerfrei zu bleiben, muss sie zur Erweiterung und Vertiefung berufsbezogener Kenntnisse führen sowie im betrieblichen Interesse liegen. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Fort- und Weiterbildung vom Arbeitgeber veranlasst wird. Steuerfreie Aufwendungen sind zum Beispiel Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Schreibmaterial, Kosten für Fachbücher und -zeitschriften, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen.

Auslagenersatz:

Er besteht in der Rückerstattung von Beträgen, die vom Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ausgelegt wurden. Allerdings müssen sie der Arbeitsausführung dienen und im Interesse des Arbeitgebers erfolgen. Sie dürfen somit auf keinen Fall zur Bereicherung des Arbeitnehmers führen. Im Auftrag des Arbeitgebers erworbene Kundengeschenke und geschäftliche Telefongespräche für den Arbeitgeber außerhalb des Betriebs bilden außerdem gute Beispiele für den steuerfreien Auslagenersatz.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.