Minijobs und steigender Mindestlohn: jetzt an die Personalplanung denken

Durch den gestiegenen Mindestlohn sinkt die Zahl der Stunden, die Arbeitnehmer tätig sein können, ohne über die Minijobgrenze zu rutschen.
Minijobs: Erhöhung der Verdienstobergrenze von 450 auf 520

Minijobs und steigender Mindestlohn: jetzt an die Personalplanung denken

Durch den gestiegenen Mindestlohn sinkt die Zahl der Stunden, die Arbeitnehmer tätig sein können, ohne über die Minijobgrenze zu rutschen. Das sollten Arbeitgeber bei ihrer Personalplanung berücksichtigen.

Das laufende Jahr bringt verschiedene Änderungen für Minijobber und Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem der Anstieg des Mindestlohns. Bereits zum Anfang dieses Jahres wurde dieser von 9,60 Euro auf 9,82 Euro angehoben. Am 1. Juli folgt eine weitere Erhöhung auf dann 10,45 Euro pro Stunde.

Mit dem Anstieg des Mindestlohns kommt aber auch eine zumindest vorübergehende Absenkung der Stundenanzahl, die Arbeitnehmer in Minijobs pro Monat arbeiten können. Die monatliche Verdienstrenze für Minijobs liegt derzeit bei 450 Euro. Umgerechnet auf den aktuellen Mindestlohn von 9,82 Euro ergibt sich damit eine maximale Arbeitszeit von rund 45,8 Stunden.

Mit der nächsten Erhöhung des Mindestlohns am 1. Juli auf dann 10,45 Euro pro Stunde dürfen Arbeitnehmer nur noch 43 Stunden pro Monat arbeiten, um als Minijobber zu gelten.

Zum 1. Oktober 2022 gibt es die nächste Erhöhung des Mindestlohns auf dann 12 Euro pro Stunde. Gleichzeitig steigt zu diesem Termin aber die Verdienstobergrenze für Minijober auf 520 Euro. Möglich sind dann 43,3 Stunden pro Monat – bei Ansatz des Mindestlohns.

Mehr Stunden dürfen es nicht werden, denn ansonsten wird der Minijob zum Midijob. Arbeitnehmer in Midijobs sind sozialversicherungspflichtig und müssen außerdem eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen die betreffenden Arbeitnehmer bei der Minijobzentrale abmelden und sie bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers anmelden. Wollen sie das vermeiden, müssen sie die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer reduzieren, damit sie unterhalb der Obergrenze für Minijobber bleiben.

Das hat Auswirkungen auf die Personalplanung. Können bzw. dürfen bereits angestellte Minijobber weniger arbeiten, müssen sich Arbeitgeber bei gleichbleibender Nachfrage nach Arbeitsleistungen nach zusätzlichen Arbeitskräften umsehen – es sei denn, sie nehmen die Heraufstufung ihrer Mitarbeiter zu Midijobbern in Kauf. Und genau dieses Ziel verfolgt die staatliche Arbeitsmarktpolitik: mehr Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen.

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Verfasst von Christian Kunz

Christian verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Produktmanagement sowie agiler Projektentwicklung, die er in verschiedenen Unternehmen erworben hat.