Psychische Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine spezielle Form der Gefährdungsbeurteilung. Sie zählt zu den Pflichten eines Arbeitnehmers zur Minimierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und kann als Instrument zur Mitarbeiterbindung dienen.
Nebentätigkeit

Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind in Deutschland längst gesetzlich verankert. Zu den Pflichten der Arbeitgeber gehört neben der Minimierung von physischen Risiken, die beispielsweise durch Arbeitsstoffe und Maschinen entstehen, auch die psychischer Belastungen. Was die psychische Gefährdungsbeurteilung ist, welche Gefährdungen in ihr zu erfassen sind und wie sich die sogenannte „GB-Psych“ am besten umsetzen lässt, erklärt der folgende Artikel.

Definition: Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine spezielle Form der Gefährdungsbeurteilung. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt fest, dass Gefährdungen am Arbeitsplatz regelmäßig ermittelt und aus den Ergebnissen entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden müssen. Diese Pflicht der Arbeitnehmer dient dazu, die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter zu schützen und ist wesentlicher Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Sind Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen verpflichtet?

Die Antwort lautet Ja. Seit dem Jahr 2013 sind Unternehmen zudem verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung (kurz: GB-Psych) durchzuführen. In dieser sind alle Gefährdungen zu dokumentieren, die sich aus psychischen Belastungsfaktoren bei der Arbeit ergeben können.

Psychische Gefährdungsbeurteilung: Wie sieht der gesetzliche Rahmen aus?

Festgeschrieben ist diese gesetzliche Novellierung in § 5 Absatz 3 Ziffer 6 ArbSchG. Außerdem existiert eine diesbezügliche gemeinsame Erklärung der Sozialpartner, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde. (vgl. BMAS et al. 2013). Zudem wird die Berücksichtigung psychischer Belastungen in § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und § 4 der Biostoffverordnung (BioStoffV) gefordert. Die genannten Verordnungen enthalten auch konkrete Hinweise, Anforderungen und Empfehlungen für die Umsetzung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen als rechtliche Pflicht für Unternehmen

Es handelt sich bei der GB-Psych also um eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht für Arbeitgeber. Bei Bedarf müssen sie auf Basis der Gefährdungsbeurteilung Gegenmaßnahmen entwickeln, diese umsetzen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüfen. Ziel ist es, Unfällen und psychischen Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz vorzubeugen.

Gut zu wissen: Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung werden nicht einzelne Angestellte, sondern die Arbeitsbedingungen geprüft. Fünf Bereiche werden dabei genau untersucht:

  • Arbeitsaufgaben: Verantwortung, Handlungsspielräume, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme
  • Arbeitsorganisation: Arbeitszeit, Arbeitsablauf, Kommunikation (Arbeitszeitmanagement)
  • Soziale Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten
  • Arbeitsumgebung: Lärm, Beleuchtung, Ergonomie
  • Unternehmensspezifische Faktoren: Unternehmenskultur, Beschäftigungssicherheit, Werte (z.B. Corporate Social Responsibility)

Was ist eine psychische Belastung am Arbeitsplatz?

Gemäß DIN EN ISO 10075-1 versteht man unter psychischer Belastung die Gesamtheit aller Einflüsse, mit denen der Mensch konfrontiert ist und die mental auf ihn einwirken. Es geht also insbesondere um Reaktionen im Denken, Fühlen, Wahrnehmen und Erinnern.

Die Vielfalt psychischer Belastungen in Unternehmen

Psychische Belastungen im Arbeitsalltag können demnach zahlreiche Formen annehmen und beispielsweise bedeutsame Ausführungsbedingungen wie die Arbeitszeitverteilung, die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung, aber auch Umgebungsfaktoren wie Lärm, Klima und Beleuchtung umfassen. Zu diesen äußeren Bedingungen kommen spezielle Arbeitsanforderungen, beispielsweise an die Beherrschung der eigenen Gefühle, hinzu.

Fakt: die Omnipräsenz pyschischer Belastungen für Mitarbeiter

Das bedeutet: Keine Tätigkeit kommt ohne psychische Belastungen auf. Psychische Belastungen bei der Arbeit können also negative wie auch positive Wirkungen haben. So können die beruflichen Aufgaben und Inhalte anregend und aktivierend sein, sie können Lernprozesse und die Kompetenzentwicklung im Zuge der Führungskräfteentwicklung anstoßen. In Abhängigkeit von den persönlichen Voraussetzungen sowie von der Art, Intensität und Dauer der Tätigkeit können sie aber auch Stress, Ermüdung und gesundheitsbeeinträchtigende Auswirkungen nach sich ziehen. Dies ist zum Beispiel bei ungünstig aufgeteilter Schichtarbeit der Fall – oder wenn die zeit- und leistungsbezogenen Anforderungen über einen längeren Zeitraum sehr hoch sind.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz im Überblick

Je nach Art, Intensität und Dauer der erlebten psychischen Belastung kann sich Arbeit gesundheitsbeeinträchtigend auswirken. Die Ursachen für psychische Belastungen in der Arbeitszeit sind vielfältig. Risikofaktoren sind unter anderem folgende:

  • überlange Arbeitszeiten bzw. fehlende Ruhezeiten
  • Missverhältnisse von Arbeitszeit und -menge
  • hoher Termin- und Leistungsdruck
  • Konflikte im Team, mit Kunden oder Vorgesetzten
  • Unterbrechungen während der Arbeitszeit
  • Betreuung verschiedener Arbeiten zur gleichen Zeit
  • unzureichende Handlungsspielräume
  • ungünstige Arbeitsplatzgestaltung, beispielsweise Lärm, Klima, räumliche Enge, Ergonomie, Beleuchtung

Welche Auswirkungen haben psychische Belastungen am Arbeitsplatz?

In der öffentlichen gesellschaftlichen Debatte über psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz werden diese häufig mit psychischen Erkrankungen – allen voran Depressionen oder Burnout – in Verbindung gebracht. Wissenschaftliche Forschungen zeigen jedoch, dass darüber hinaus Zusammenhänge zwischen negativen psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und körperlichen Erkrankungen bestehen. So erhöht langfristige Mehrarbeit die Wahrscheinlichkeit beträchtlich, an Herzkreislauferkrankungen und Diabetes zu erkranken.

Die Auswirkungen vom Stress als im Arbeitsalltag

Eine unmittelbare körperliche Reaktion auf Stress und psychische Belastungen sind Rücken- und Kopfschmerzen, Muskelverspannungen, Schlafstörungen und Nervosität. Zudem leiden auch die kognitiven Prozesse unter Fehlbeanspruchungen bei der Arbeit, was sich zum Beispiel in Konzentrationsschwierigkeiten äußert. Auch dem Entstehen von Bluthochdruck sowie von degenerativen Krankheiten wie Demenz und Alzheimer wird durch Dauerstress Vorschub geleistet.

Risiko für vermehrte Arbeitsunfälle

Unter Umständen führen psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu einem vermehrten Vorkommen von Arbeitsunfällen. Gerade wenn die Kommunikation unter den Beteiligten zu wünschen übrig lässt, Informationslücken bestehen oder die Arbeitnehmer müde und unkonzentriert sind, sind Unfälle wahrscheinlicher. Nicht selten ist auch eine schlechte Arbeitsorganisation ein Risikofaktor für die Unfallwahrscheinlichkeit.

Warum ist die Erstellung einer GB-Psych am Arbeitsplatz wichtig?

Mit der Neuerung und Aufnahme der GB-Psych in die Gefährdungsbeurteilung im Jahr 2013 hat der Gesetzgeber die Bedeutsamkeit psychischer Gesundheit erkannt. Arbeitgeber sollten die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aber nicht nur durchführen, um ihren gesetzlichen Auftrag im Sinne der Compliance und der Fürsorgepflicht zu erfüllen.

Relevantes Handlungsfeld im Bereich Gesundheitsmanagement

Unternehmen sollten die GB-Psych als relevantes Handlungsfeld verstehen, um ein solides Gesundheitsmanagement im Betrieb zu etablieren und psychische Fehlbelastungen für Mitarbeiter langfristig zu vermeiden. Schließlich liefert die Analyse der aktuellen Situation im Unternehmen wertvolle Anhaltspunkte, wie es um die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten steht und an welchen Stellen Handlungsbedarf in der Arbeitsorganisation des Betriebs besteht.

Gefährdungsbeurteilungen als Instrument der Mitarbeiterbindung nutzen

Die Gefährdungsbeurteilung kann als wirkungsvolle Stellschraube dienen, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter, ihre Leistungsfähigkeit sowie ihre Bindung ans Unternehmen zu steigern. Dieser wichtige Beitrag der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sollte gerade angesichts des derzeitigen Fachkräftemangels und als ein Instrument der langfristigen Mitarbeiterbindung nicht unterschätzt werden.

Verminderung von Belastungen begünstigt die Arbeitsproduktivität

Schließlich sind die (physische und psychische) Gesundheit sowie das Wohlbefinden der Mitarbeiter wichtige Voraussetzungen für ein motiviertes, leistungsfähiges Arbeiten. In diesem Sinne stellt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für Arbeitgeber ein Hilfsmittel dar, um eine mögliche Belastung der Angestellten frühzeitig zu erkennen. Sie bildet damit die Basis für das Entwickeln entsprechender Maßnahmen und das Verbessern von Rahmenbedingungen.

Außerdem: Im Rahmen der Corona-Pandemie wie auch des Ukraine-Kriegs herrscht in vielen Unternehmen große Unsicherheit hinsichtlich Themen wie Arbeitsplatzsicherheit und Gesundheit. Die Arbeitsbedingungen wie auch die Art der Belastungen am Arbeitsplatz haben sich deutlich verändert. Arbeitgeber tun deshalb gut daran, etwaige, bisher unbekannte Überbelastungen ihrer Mitarbeiter im Auge zu behalten.

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Rahmenbedingungen für die Durchführung einer GB-Psych

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen geht es ausdrücklich nicht darum, einzelne Mitarbeiter – etwa solche mit psychischen Erkrankungen – zu identifizieren und wohlmöglich zu stigmatisieren. Eine individuelle Überprüfung der psychischen Verfassung einzelner Mitarbeiter ist übrigens schon deshalb ausgeschlossen, weil die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Anonymität der Mitarbeiter (etwa im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen) sicherzustellen. Doch worum geht es dann?

Was ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Ziel der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine objektive Betrachtung der Arbeitsbedingungen sowie der an der Arbeitsstätte beziehungsweise im Rahmen der Tätigkeit auftretenden psychischen Belastungen. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung dient damit ausschließlich der Prävention. Ermittelt und dokumentiert werden Risikofaktoren, die eine psychische Belastung und damit eine gesundheitliche Gefährdung für die Angestellten darstellen können. Dabei können die Risiken in verschiedenen Bereichen entstehen: den sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz, der Arbeitszeitgestaltung und -organisation, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsaufgabe.

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen?

Die rechtliche Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen trägt stets die Geschäftsführung, also der Arbeitgeber. Eine Ausnahmeregelung – etwa für kleine Betriebe – gibt es nicht. Er hat dafür zu sorgen, dass die Gefährdungen für die Arbeitnehmer minimiert werden. Zu diesem Zweck müssen im Anschluss an die Ermittlung von Gefahrenquellen Sicherheitsvorkehrungen getroffen und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Außerdem sind die Ergebnisse der GB-Psych sowie die aus ihr abgeleiteten Maßnahmen und die Überprüfung ihrer Wirksamkeit sorgfältig zu dokumentieren.

Mit der Realisierung der GB-Psych in der Praxis können Unternehmen Spezialisten, zum Beispiel Betriebsärzte, beauftragen. Idealerweise wird die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen von einem interdisziplinären Team durchgeführt, in dem sich arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Kompetenzen gegenseitig ergänzen.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt werden?

Das Arbeitsschutzgesetz sieht keine festen Zeitpunkte oder Fristen für die Durchführung der GB-Psych vor. Arbeitgeber sind aber verpflichtet, die Prüfung zu wiederholen, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern oder Gefährdungen der Gesundheit entdeckt werden, die bislang nicht bekannt waren. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Ereignis. Stattdessen stellt sie einen Prozess dar, aus dem zielgerichtete Maßnahmen entstehen. Aus diesem Grund tun Unternehmen gut daran, den Ablauf wie auch die Methodik der GB-Psych an ihre speziellen Anforderungen anzupassen.

Umfang: Die psychische Gefährdungsbeurteilung als andauernder Prozess

Die GB-Psych endet nicht nach der Analyse und der Erhebung der Gefährdungen. Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ohne Maßnahmen verfehlt nicht nur ihren Sinn und Zweck, sondern erzeugt auch das Misstrauen der Arbeitnehmer gegenüber der Unternehmensleitung, dem Betriebsrat und dem Prozess der Gefährdungsbeurteilung. Da die Gefährdungsbeurteilung auf die Bedingungen und Tätigkeiten im jeweiligen Unternehmen zu beziehen ist, kann die Planung und Umsetzung der GB-Psych nur gelingen, wenn die beteiligten Akteure alle Aufgabenbereiche im Unternehmen überblicken und die verschiedenen Arbeitsanforderungen kennen.

Was passiert bei Nicht-Durchführung der GB-Psych?

Die Verletzung der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar. Deutsche Arbeitgeber, die die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ignorieren, müssen daher mit empfindlichen Strafen rechnen.

Zunächst wird der gegen seine Pflichten verstoßende Betrieb von der Landesbehörde für Arbeitssicherheit auf die Verletzung hingewiesen. Führt das Unternehmen innerhalb der gesetzten Frist keine Gefährdungsbeurteilung durch, kann die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Zudem kann es zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers kommen, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr (oder eine entsprechend höhere Geldstrafe) nach sich zieht.

Schritt für Schritt: Durchführung der GB-Psych

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kann in vier Phasen unterteilt werden:

  • Erste Phase: Zieldefinition und Abstimmung zum Vorgehen
  • Zweite Phase: Analyse und Bewertung der Gefährdungen unter Anwendung anerkannter, evidenzbasierter Methoden
  • Dritte Phase: Vorschläge von zielgerichteten Maßnahmen und die Begleitung der Umsetzung (Transfer in den Alltag)
  • Vierte Phase: Sicherung von Erfolg und Nachhaltigkeit der Maßnahmen durch eine regelmäßige Evaluation

Im Folgenden werden diese Phasen noch etwas kleinschrittiger dargestellt und erläutert.

Schritt 1: Festlegen von Tätigkeiten und Bereichen

Zunächst sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Tätigkeiten und Bereiche festzulegen, die anschließend beurteilt werden. Tätigkeiten beziehungsweise Arbeitsbereiche, deren Arbeitsbedingungen sich hinsichtlich der psychische Belastung gleichen, können zusammengefasst werden. Mögliche Einheiten für die Gefährdungsbeurteilung sind Tätigkeits- oder Berufsgruppen (zum Beispiel Führungstätigkeiten, ambulante Pflege, Schlosser) oder Arbeits- und Organisationsbereiche (zum Beispiel Verwaltung, Produktion, Lager, Außendienst).

Schritt 2: Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit

Im zweiten Schritt geht es darum, die Gefährdungen hinsichtlich der psychischen Belastung der Arbeit für die festgelegten Tätigkeiten und Bereiche zu ermitteln. Welche Belastungsfaktoren dabei im Einzelnen berücksichtigt werden müssen, hängt von den konkreten Arbeitsbedingungen und Tätigkeitsanforderungen ab.

Fehlt es an (aktuellen) Informationen über die Ausprägung psychischer Belastungsfaktoren im jeweiligen Bereich, gilt es, diese neu zu erfassen. Welche Methoden dabei zum Einsatz kommen, hängt von den Zielen und Rahmenbedingungen des jeweiligen Betriebs ab. Empfehlenswert sind – einzeln oder in Kombination – folgende Vorgehensweisen:

  • Standardisierte schriftliche Befragungen
  • Beobachtungen und Interviews
  • Moderierte Analyseworkshops

Schritt 3: Analyse und Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit

In diesem Schritt geht es darum, einzuschätzen, ob konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Für viele psychischen Belastungen gibt es keine konkreten rechtlichen Festsetzungen. Daher gilt lediglich die grundlegende Forderung nach der Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Ausschlaggebend sind der Stand der Technik, neueste arbeitsmedizinische und sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse.

Schritt 4: Entwicklung, Einführung und Umsetzung von Maßnahmen

Die Maßnahmen werden aus den Ergebnissen der psychischen Gefährdungsbeurteilung abgeleitet. Dabei muss der Arbeitgeber sich an den Grundsätzen des ArbSchG orientieren. Eine Gefährdung für das Leben sowie für die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer ist demnach möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten. Individuelle Schutzmaßnahmen sollten nachrangig zu anderen Maßnahmen behandelt werden. Zu bevorzugen sind also Maßnahmen, die sich auf die Verhältnisse – Strukturen, Prozesse, Tätigkeiten – und nicht auf das Verhalten der Mitarbeiter beziehen.

Schritt 5: Wirksamkeitskontrolle

Der Betrieb ist auch verpflichtet, die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu überprüfen. Hat sich die psychische Belastungssituation nach Umsetzung der Maßnahmen wie gewünscht verändert oder nicht? Wurden beispielsweise Maßnahmen zur Verringerung von Störungen bei der Arbeit ergriffen, muss nach einer gewissen Frist kontrolliert werden, ob sich die Zahl der Unterbrechungen verringert hat.

Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle sind zum Beispiel die Beschäftigten danach zu befragen, ob sich die psychische Belastung in Folge der Maßnahmen verbessert hat. Möglich ist dies beispielsweise über Workshops geschehen, aber auch über mündliche oder schriftliche Befragungen.

Beispielhafte Fragen für die Wirksamkeitskontrolle lauten beispielsweise wie folgt:

  • Hat sich das Betriebsklima verbessert?
  • Haben sich die Rahmenbedingungen der Arbeitsplätze verbessert?
  • Wie steht es um das Wohlbefinden im Arbeitsalltag?
  • Ist der Umfang der Unterstützung des Arbeitgebers ausreichend?

Schritt 6: Aktualisierung und Fortschreibung der GB-Psych

Die psychische Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die aktuellen Arbeitsbedingungen beziehen. Daher ist die Aktualität der Beurteilung regelmäßig zu überprüfen. Eine Aktualisierung ist erforderlich, wenn sich die zugrundeliegenden Gegebenheiten geändert haben. Anlässe für eine erneute Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung können Veränderungen der Arbeitsbedingungen – beispielsweise aufgrund von Restrukturierung oder Reorganisationen von Arbeitsabläufen – sein.

Psychische Gefährdungsbeurteilung: Weiteres Angebot und Informationen zum Thema

Wer eine noch genauere Hilfestellung für die Durchführung der eigenen Gefährdungsbeurteilung benötigt, sollte sich die „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsstrategie (GDA) anschauen.

Die GDA ist eine Plattform von Bund, Ländern und Unfall­versicherungs­trägern, die das Arbeitsschutzsystem in Deutschland kontinuierlich weiter ausbaut und modernisiert. Sie schafft Anreize für Betriebe, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter mit einem durchdachten Gesundheitsmanagement zu stärken. Die Empfehlungen wurden im Rahmen des Arbeitsprogramms Psyche erarbeitet und erläutern in sieben nachvollziehbaren Schritten die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.

Sie liefern wertvolle Methoden und konkrete Instrumente und damit einen praktikablen Korridor für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Die Broschüre richtet sich an sämtliche betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes, also Arbeitgeber, Betriebsräte, Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Findung passender Instrumente und Betrieben.



Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.