Werkstudentenvertrag

Ein Werkstudentenvertrag ist eine spezielle Form des Arbeitsvertrages für Studenten. Allerdings gibt es hierfür auch gewisse Vorgaben, denn nicht jeder Student darf als Werkstudent tätig sein.
Werkstudentenvertrag

© fizkes / Adobe Stock


Werkstudenten sind häufig wertvolle Arbeitskräfte für Unternehmen. Der Arbeitgeber gewinnt junge, kluge Köpfe, bei einem guten Arbeitsverhältnis gewinnt er vielleicht sogar die neuen Führungskräfte von morgen. Die Studierenden gewinnen an fachlicher Expertise und können erste Einblicke in die praktische Welt, die nach ihrem Studium auf Sie wartet, gewinnen. Welchen Regeln ein Werkstudentenvertrag unterliegt und auf welche anderen, wichtigen Details es beim Werkstudentenvertrag zu achten gilt, darüber soll es in diesem Artikel Aufschluss geben.

Definition: Was ist ein Werkstudentenvertrag?

Ein Werkstudentenvertrag ist eine spezielle Form des Arbeitsvertrages unter dem, wie der Name schon erklärt, nur Studenten vom Arbeitgeber beschäftigt werden dürfen. Aber auch für den Student gelten einigen Vorgaben, denn nicht jeder Student darf auch als Werkstudent tätig sein.

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Wie verwende ich die Werkstudentvorlage?

Achten Sie darauf alle relevanten Platzhalter innerhalb der Vorlage gemäß ihren Anforderungen anzupassen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Informationen:

  1. Speichern Sie das Dokument unter einem passenden Dateinamen ab, um den Überblick zu behalten.
  2. Passen Sie zunächst die erforderlichen Angaben beider Vertragsparteien ein.
  3. Tragen Sie danach unter §1 Vertragsgegenstand das Startdatum der Beschäftigung und die Abteilungszugehörigkeit ein.
  4. Hinterlegen Sie unter §2 Status als Werkstudent die Vereinbarungen zur wöchentlichen Arbeitszeit entsprechend der Semesterzeiten.
  5. Im Anschluss daran prüfen Sie unter §3 Probezeit und Kündigung die Regelungen zu Probezeit und Kündigung.
  6. Passen sie unter §4 Vergütung die Vereinbarungen zum Stundenlohn, der maximalen Arbeitszeit, der Kündigungsfrist sowie weitere relevante Informationen an.
  7. Danach vermerken Sie unter §6 Urlaub den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers.

Nach Anpassung der Vorlage, empfehlen wir außerdem das Dokument als PDF abzuspeichern.

FAQ: Werkstudentenvertrag Vorlage

Welche Möglichkeiten bietet die Werkstudentenvertrag Vorlage?

Mit dem vorliegenden Muster können Sie kostenlos Werkstudenteverträge erstellen und somit einen reibungslosen Prozess beim Recruiting gewährleisten.

Ist die Werkstudentenvertrag Vorlage wirklich kostenlos?

Die Papershift Werkstudentenvertrag Vorlage kann kostenlos von ihrer Personalverwaltung genutzt und bearbeitet werden. HR Manager können die Word Vorlage mit jedem gängigen Programm unkompliziert öffnen und für ein reibungsloses Vertragsmanagement der Werkstudenten im Unternehmen nutzen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Tätigkeit als Werkstudent?

Um eine Werkstudententätigkeit ausüben zu dürfen, muss der jeweilige Student folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Der Student ist an einer Hochschule, Universität oder an einer anderen anerkannten Fachhochschule immatrikuliert
  2. Maximale Studienzeit von 25 Fachsemester
  3. Während der Vorlesung dürfen die Studenten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten
  4. Hat noch nicht alle Scheine seines Studiums absolviert
  5. Höchstens in 26 Wochen pro Jahr dürfen die Werkstudenten mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten

Der Werkstudentenvertrag kommt meistens dann zum Einsatz, wenn der Student im Arbeitsverhältnis mehr als 538 €, also den steuerfreien Betrag eines Minijobs, verdient.

Was ist der Unterschied zwischen einer studentischen Aushilfe und einem Werkstudent?

Eine studentische Aushilfe wird meistens auf 538-Euro Basis angestellt. Ähnlich wie bei einem Minijob also. Einziger Unterschied: die Bezahlung liegt häufig über dem Mindestlohn und die Anstellung läuft in vielen Fällen über die Hochschule. Es handelt sich hierbei um fachlich gebundene Anstellungen, bei denen die ersten Inhalte des Studiums schon praktisch angewandt werden können. Ein studentischer Aushilfsjob ist für die Arbeitnehmer meistens also deutlich spannender als die Arbeit an einer Supermarktkasse.

Ein Werkstudent hingegen wagt mit der Tätigkeit in einem Unternehmen die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Der Werkstudent ist in diesen Fällen zwar noch eingeschrieben, darf aber schon bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sowohl für Studenten als auch für Arbeitgeber ist das Modell des Werkstudenten eine Win-win-Situation. Beide gewinnen wichtige Kontakte und Erfahrungen, von denen beide Seiten nach dem endgültigen Abschluss des Studiums profitieren können.

Wichtig: Vor Dienstbeginn muss der Werkstudent dem Unternehmen einen gültigen Studiennachweis vorlegen. Sollte sich der Studienstatus ändern, muss auch dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.

Werkstudenten im Unternehmen

Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel sind Werkstudenten eine sehr attraktive Möglichkeit für Unternehmen, qualifizierte Arbeitnehmer unter Vertrag zu nehmen. Nicht nur, dass mit Ihnen qualifiziertes Personal zum Unternehmen hinzustößt, auch hat das Unternehmen nach Beendigung des Studiums und bei erfolgreicher vorheriger Zusammenarbeit die Möglichkeit, die Arbeitnehmer zu übernehmen. Damit können sich die Unternehmen eine langwierige Personalsuche und die damit verbundene Einarbeitung sparen.

Darin liegt auch die Attraktivität der Werkstudenten, die im Folgenden dargestellt wird:

  • Arbeitnehmer im Werkstudentenverhältnis sind flexibel einsetzbar
  • junge, kreative Talente werden dem Unternehmen näher geführt und daran gebunden
  • Publicity für das Unternehmen unter anderen Studenten (Employer Branding)
  • Übernahme nach dem Studium möglich

Welche Inhalte muss ein Werkstudentenvertrag enthalten?

Was den Werkstudentenvertrag angeht, gibt es einige Punkte, die vom Arbeitgeber unbedingt beachtet werden müssen. Es bestehen nämlich elementare Unterschiede zum Arbeitsvertrag in einem Minijob-Arbeitsverhältnis.

Besonderes Augenmerk sollte der Arbeitgeber beim Werkstudentenvertrag auf den Urlaubsanspruch sowie das Ende des Arbeitsverhältnis legen. Denn auch ein Werkstudent hat nach § 1 BUrlG Urlaubsanspruch. Dieser berechnet sich wie folgt:

Anzahl der Urlaubstage im Unternehmen * (tatsächliche Arbeitstage pro Woche/Arbeitstage pro Woche)

Auch das Ende des Arbeitsverhältnisses gleich nicht dem eines herkömmlichen Arbeitsvertrags. Das Arbeitsverhältnis endet im Rahmen vom Werkstudentenvertrag, wenn der Arbeitnehmer seinen Studentenstatus verliert. Es handelt sich dabei nicht um das Datum der Exmatrikulation. Entscheidend ist der Tag, an dem der Werkstudent seine Studienergebnisse zugestellt bekommt.

Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Krankheit

In der Regel arbeiten Werkstudenten nicht in dem Umfang, in dem ein „normaler Angestellter“ seine Tätigkeit verrichtet. Eine kompakte Übersicht über bestehende Regelungen gibt es im Folgenden:

Werkstudententätigkeit und Arbeitszeit

Innerhalb des Semesters darf der Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Außerhalb des Semesters gelten andere Regeln. In den Semesterferien kann der Werkstudent bis zu 40 Stunden die Woche beschäftigt werden.

Achtung: Der Werkstudent darf nur in 26 Wochen des Jahres mehr als 20 Stunden arbeiten.

Werkstudentenvertrag: Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis

Nach  § 1 BUrlG besteht für den Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch. Dieser berechnet sich folglich nach der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit nach der folgenden Formel:

Anzahl der Urlaubstage im Unternehmen * (tatsächliche Arbeitstage pro Woche/Arbeitstage pro Woche)

Regelungen zur Krankheit für Werkstudenten

Bei Krankheit des Arbeitnehmers besteht laut Arbeitsrecht ein Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts für maximal sechs Wochen (auch bekannt als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Dabei muss das Arbeitsverhältnis bereits für 4 Wochen bestanden haben, und die Arbeitsunfähigkeit muss vom Werkstudent via Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden. Des Weiteren darf die Arbeitsunfähigkeit nicht eigen verschuldet sein.

Vergütungsregelung im Werkstudentenvertrag

Für unter einem Werkstudentenvertrag Angestellte gilt die Mindestlohnregelung. Das heißt, der Werkstudent erhält 12,41 € Stundenlohn.

Natürlich kann der Arbeitgeber dem Werkstudent auch einen höheren Lohn auszahlen. Um zu evaluieren, ob dies angebracht ist, sollten Umfang und Aufwand der Tätigkeit in Betracht gezogen werden.

Sozialversicherung für Werkstudenten

Die Anstellung von einem Werkstudent via Werkstudentenvertrag bietet gerade für den Arbeitgeber erhebliche Vorteile. Ein Werkstudent ist sowohl in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie der Pflegeversicherung versicherungsfrei. Für den Arbeitgeber fallen also keine Kosten an. Die Krankenversicherung läuft für den Werkstudent normalerweise über die kostenlose Familienversicherung oder über eine private bzw. studentisch gesetzliche Versicherung.

Zu zahlen ist also nur der Beitrag zur Rentenversicherung von 18,6 %, den sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer teilen.

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Befristung und Kündigung laut Arbeitsrecht

Ein Werkstudentenvertrag kann wie ein herkömmlicher Arbeitsvertrag befristet werden. Wichtig ist jedoch, dass auch die Befristung innerhalb eines Werkstudentenvertrags festgehalten werden muss.

Enden kann ein Werkstudentenvertrag auf verschiedene Art und Weise:

  • Die Datumsfrist wird erreicht und der Vertrag läuft aus
  • Der Werkstudent beendet sein Studium
  • Eine Seite des Vertragspartner reicht die Kündigung ein

Die Kündigungsfrist für einen Werkstudentenvertrag liegt für eine ordentliche Kündigung bei vier Wochen. Innerhalb der Probezeit, die im Normalfall die ersten sechs Monate eines Dienstverhältnisses betrifft, ist eine beidseitige Kündigung mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen folglich möglich.

Wie oft kann man einen Werkstudentenvertrag verlängern?

Die Verlängerung eines befristeten Werkstudentenvertrags ist grundsätzlich möglich. Benötigt dafür wird ein sachlicher Grund. Diese werden in §14 des Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Eine kalendermäßige Befristung ist außerdem auch möglich. Diese kann bei einer maximalen Gesamtdauer von zwei Jahren bis zu dreimal erfolgen.

Werkstudententätigkeit und Nebenjob

Grundsätzlich kann neben der Werkstudententätigkeit auch noch ein Minijob angenommen werden. Es gibt jedoch einen entscheidenden Knackpunkt: die maximale Arbeitszeit pro Woche.

Ein Werkstudent darf maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und diese Arbeitszeit gilt für alle Tätigkeiten in Summe. Wenn diese in mehr als 26 Wochen im Jahr überschritten wird, verliert der Werkstudent seinen Sozialversicherungsstatus als Student.

Checkliste: So gelingt der Arbeitsvertrag für Werkstudenten

Wollen Sie als Arbeitnehmer einen Werkstudentenvertrag aufsetzen, so können sie einen normalen Arbeitsvertrag dafür nutzen. Wichtig ist nur, dass dieser angepasst wird. Folgende Punkte sind für den Status Werkstudent dabei wichtig:

  1. Es muss klar sein, dass der Status Werkstudent erreicht werden soll
  2. Konkrete Beschreibung der Tätigkeit, die ausgeübt werden soll
  3. Beachten Sie unbedingt die 26 Stunden-Regel bei der Arbeitszeit (Hierbei sollte zwischen Arbeitszeit innerhalb und außerhalb des Semesters unterschieden werden)
  4. Abweichende Urlaubsregelungen sollten mit aufgenommen werden
  5. Bedingungen für weitere Nebenjobs sollten geklärt werden
  6. Eventuelle Befristungen sollten besprochen werden
  7. Regelung der Kündigungsfrist


Verfasst von Sandy Lanuschny

Den Mehrwert von Papershift stets im Blick, versorgt Euch Sandy mit spannenden Beiträgen zu den Themen Dienstplanung und Zeiterfassung.